Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug (privat an privat)

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Kaufvertrag für ein Auto von privat an privat: der Kfz-Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen oder ein Motorrad zwischen Privatleuten. Der Gewährleistungsausschluss ist so formuliert, wie die Rechtsprechung ihn hält: Er gilt nicht bei Arglist und Garantie (§ 444 BGB) und nicht für die Angaben des Verkäufers zu Kilometerstand, Unfallschäden, Vorhaltern und bekannten Mängeln, die in einem eigenen Abschnitt stehen. Dazu die Prüfung der Zulassungsbescheinigung Teil II, Datum und Uhrzeit der Übergabe, Eigentumsvorbehalt, Ummeldung und Veräußerungsanzeige. Für beide Seiten zum Ausdrucken und Unterschreiben.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Verkäufer
  • Geburtsdatum des Verkäufers
  • Anschrift des Verkäufers
  • Käufer
  • Geburtsdatum des Käufers
  • Anschrift des Käufers
  • Marke und Modell
  • Fahrgestellnummer
  • Kennzeichen
  • Datum der Erstzulassung
  • Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Kilometerstand
  • Nächste Hauptuntersuchung fällig (Monat und Jahr)
  • Anzahl der Schlüssel
  • Zubehör
  • Preis
  • Zahlung des Kaufpreises
  • Angabe des Verkäufers zur Gesamtfahrleistung
  • Angabe des Verkäufers zu Unfallschäden
  • Bekannte Unfallschäden und ihre Reparatur
  • Zahl der Vorhalter laut Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Bekannte Mängel
  • Weitere vereinbarte Eigenschaften des Fahrzeugs
  • Datum der Übergabe
  • Uhrzeit der Übergabe
  • Weitere übergebene Unterlagen und Gegenstände (Serviceheft, Rechnungen, Winterreifen)
  • Erwerbsnachweis, falls der Verkäufer nicht als Halter eingetragen ist
  • Zulassung des Fahrzeugs bei der Übergabe
  • Ummeldung durch den Käufer spätestens am
  • Sonstige Bedingungen
  • Ort
  • Datum

Vorschau

Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.

Vorschau folgt in Kürze

Häufige Fragen

Kann ein privater Verkäufer die Gewährleistung beim Gebrauchtwagen ausschließen?
Ja, zwischen Privatleuten ist das zulässig, aber mit zwei Grenzen. Für einen arglistig verschwiegenen Mangel oder eine übernommene Garantie gilt der Ausschluss nicht (§ 444 BGB). Und was als Beschaffenheit vereinbart ist – etwa Unfallfreiheit oder Kilometerstand, auch aus der Online-Anzeige –, schuldet der Verkäufer trotz eines pauschalen Ausschlusses (BGH VIII ZR 161/23). Deshalb stehen diese Angaben im Vertrag in einem eigenen Abschnitt, den der Verkäufer bestätigt oder streicht.
Warum muss der Käufer die Zulassungsbescheinigung Teil II im Original sehen?
Kauft jemand ein Auto von einem Nichtberechtigten, wird er nur Eigentümer, wenn er dabei nicht grob fahrlässig war (§ 932 Abs. 2 BGB). Wer sich die Zulassungsbescheinigung Teil II, den früheren Fahrzeugbrief, nicht im Original zeigen lässt und die Fahrzeug-Identifizierungsnummer nicht abgleicht, handelt in der Regel grob fahrlässig. Ist der Verkäufer dort nicht als Halter eingetragen, hält der Vertrag fest, wie er das Fahrzeug erworben hat.
Kann ein Autohändler diesen Vertrag für den Verkauf an Privatkunden verwenden?
Nein. Verkauft ein Unternehmer an einen Verbraucher, kann er die Mängelhaftung nicht ausschließen. Die Verjährung lässt sich bei gebrauchten Sachen nur auf ein Jahr verkürzen, wenn der Verbraucher vorher eigens darauf hingewiesen wurde und ausdrücklich und gesondert zugestimmt hat (§ 476 BGB). Dieser Vertrag ist für den Verkauf zwischen Privatleuten geschrieben; der Verkäufer erklärt darin, nicht als Unternehmer zu handeln.
Was ist nach der Übergabe des Autos noch zu erledigen?
Der Verkäufer zeigt den Verkauf unverzüglich der Zulassungsbehörde an (§ 15 FZV): Seine Kfz-Steuer endet erst mit dem Eingang dieser Veräußerungsanzeige (§ 5 Abs. 5 KraftStG), nicht mit dem Vertrag. Ebenso meldet er den Verkauf seinem Kfz-Versicherer (§ 97 VVG). Der Käufer meldet das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde seines Wohnorts auf sich um, am Schalter oder online über i-Kfz; dafür braucht er die eVB-Nummer seines Versicherers.
Muss ein Autokauf unter Privatleuten schriftlich geschlossen werden?
Nein, das Gesetz schreibt für den Kauf eines Autos keine Form vor; auch ein mündlicher Vertrag ist wirksam. Der schriftliche, von beiden unterschriebene Vertrag beweist aber, was vereinbart ist – vor allem die Angaben des Verkäufers und den Zeitpunkt der Übergabe, ab dem der Käufer für das Fahrzeug verantwortlich ist. Jede Seite behält ein unterschriebenes Exemplar.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.

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