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Kaufvertrag für ein Occasionsfahrzeug unter Privaten (Schweiz)
Schweiz · auf Deutsch
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Für Privatpersonen in der Schweiz, die ein gebrauchtes Auto verkaufen oder kaufen: hält Fahrzeug, Stammnummer, Kilometerstand, Preis und Zahlung fest, Übergabe nur gegen Bezahlung, die Zusicherungen des Verkäufers zu Unfällen und Fahrleistung und den Ausschluss der Gewährleistung mit seinen gesetzlichen Grenzen (Art. 199 und 100 OR). Die Kontrollschilder bleiben beim Verkäufer; der Käufer löst das Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt ein. Zweimal ausdrucken, beide unterschreiben, mit Quittung.
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- Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
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Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Sie verkaufen Ihr altes Auto in der Schweiz an eine Privatperson und wollen alles schriftlich festhalten.
- Sie kaufen ein Occasionsauto über ein Inserat und wollen Kilometerstand und Unfallfreiheit schriftlich haben.
- Der Käufer kommt am Wochenende das Auto abholen und zahlt bar.
- Sie wollen den Wagen ohne Garantie verkaufen und trotzdem korrekt bleiben.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Verkäufer
- Geburtsdatum des Verkäufers
- Anschrift des Verkäufers
- Käufer
- Geburtsdatum des Käufers
- Anschrift des Käufers
- Marke und Modell
- Fahrgestellnummer
- Stammnummer (laut Fahrzeugausweis)
- Nummer der Kontrollschilder
- 1. Inverkehrsetzung (laut Fahrzeugausweis)
- Kilometerstand
- Letzte amtliche Fahrzeugprüfung (Datum laut Fahrzeugausweis)
- Anzahl der Schlüssel
- Zubehör
- Preis
- Wie der Kaufpreis bezahlt wird
- Angabe des Verkäufers zu Unfällen
- Angabe des Verkäufers zur Gesamtfahrleistung
- Bekannte Unfallschäden und ihre Reparatur
- Bekannte Mängel
- Weitere vereinbarte Eigenschaften des Fahrzeugs
- Datum der Übergabe
- Uhrzeit der Übergabe
- Weitere übergebene Unterlagen und Gegenstände (Serviceheft, Rechnungen, Winterreifen)
- Sonstige Bedingungen
- Ort
- Datum
Häufige Fragen
- Was gilt, wenn ein Occasionsauto in der Schweiz «ohne Garantie» verkauft wird?
- Der Ausschluss der Gewährleistung ist unter Privaten grundsätzlich gültig, aber nicht unbegrenzt: Er ist ungültig für Mängel, die der Verkäufer arglistig verschwiegen hat (Art. 199 OR), er erfasst nicht, was der Verkäufer ausdrücklich zugesichert hat, und die Haftung für Absicht und grobe Fahrlässigkeit kann nicht ausgeschlossen werden (Art. 100 Abs. 1 OR). Nach BGE 130 III 686 erfasst er auch keinen Mangel, der gänzlich ausserhalb dessen lag, womit ein Käufer vernünftigerweise rechnen musste. Prüfen Sie das Fahrzeug sofort und rügen Sie Mängel umgehend (Art. 201 OR).
- Was geschieht beim Autoverkauf mit den Kontrollschildern und dem Fahrzeugausweis?
- Die Schildnummer bleibt dem bisherigen Halter reserviert (Art. 87 Abs. 1 VZV): Der Verkäufer nimmt die Schilder ab und gibt sie zurück, wenn er sie nicht innert 14 Tagen an einem anderen Fahrzeug einsetzt (Art. 74 Abs. 5 VZV). Der Käufer erhält den Fahrzeugausweis im Original und löst das Fahrzeug mit ihm und dem Versicherungsnachweis seiner Haftpflichtversicherung beim Strassenverkehrsamt seines Kantons ein (Art. 74 Abs. 1 Bst. b VZV). Steht im Ausweis der Code 178 «Halterwechsel verboten», braucht es zuerst die Zustimmung der Leasing- oder Kreditgeberin. Fragen Sie das Amt, ob es vorher eine Fahrzeugprüfung verlangt.
- Ab wann gehört das Auto dem Käufer, und wer trägt bis dahin das Risiko?
- Das Eigentum an einem Fahrzeug geht mit der Übergabe des Besitzes über (Art. 714 Abs. 1 ZGB). Ein Eigentumsvorbehalt wirkt nur, wenn er im Register am Wohnort des Käufers eingetragen ist (Art. 715 Abs. 1 ZGB); dieser Vertrag sieht deshalb vor, dass Fahrzeug, Schlüssel und Ausweis erst gegen den ganzen Preis übergeben werden (Art. 184 Abs. 2 OR). Ohne Abrede gingen Nutzen und Gefahr schon mit dem Vertragsabschluss über (Art. 185 Abs. 1 OR); hier erst mit der Übergabe. Bewahren Sie die unterzeichnete Quittung auf.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
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