Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle
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Die Veräußerungsanzeige, mit der Sie nach dem Autoverkauf der Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle) den neuen Halter melden: Name, Geburtsdatum und Anschrift des Käufers, Fahrzeug, Kennzeichen und FIN, Datum und Uhrzeit der Übergabe und die Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II übergeben sind (§ 15 FZV). Erst mit ihrem Eingang endet Ihre Kfz-Steuer (§ 5 Abs. 5 KraftStG). Viele Zulassungsbehörden bieten dafür auch ein eigenes kostenloses Formular an. Ausdrucken, unterschreiben und noch am Verkaufstag abgeben.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Verkäufer
- Anschrift des Verkäufers
- Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle)
- Anschrift der Zulassungsbehörde (Straße und Hausnummer, PLZ und Ort)
- Ort
- Datum
- Kennzeichen
- Fahrgestellnummer
- Marke und Modell
- Datum der Übergabe
- Uhrzeit der Übergabe
- Käufer
- Geburtsdatum des Käufers
- Anschrift des Käufers
- Geburtsdatum des Verkäufers
Vorschau
Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.
Häufige Fragen
- Gibt es für die Veräußerungsanzeige kein Formular der Zulassungsstelle?
- Doch, viele Zulassungsbehörden bieten auf ihrer Website ein eigenes Formular kostenlos an, manche auch einen Online-Weg; nutzen Sie es gern. Vorgeschrieben ist kein bestimmtes Formular: Die Anzeige muss den Namen und die Anschrift des Erwerbers nennen und bestätigen, dass Sie ihm die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II übergeben haben (§ 15 FZV). Dieses Schreiben enthält genau das und dazu Datum und Uhrzeit der Übergabe.
- Warum sollte die Veräußerungsanzeige noch am Tag des Verkaufs abgegeben werden?
- Weil der Kaufvertrag Sie gegenüber Zoll und Zulassungsbehörde nicht schützt. Ihre Kfz-Steuer endet erst, wenn die Anzeige bei der Zulassungsbehörde eingeht, spätestens mit der Umschreibung durch den Käufer; meldet er nie um, läuft sie weiter (§ 5 Abs. 5 KraftStG). Bis dahin bleiben Sie auch als Halter eingetragen. § 15 FZV verlangt die Anzeige ohnehin unverzüglich.
- Wie lässt sich nachweisen, dass die Veräußerungsanzeige angekommen ist?
- Maßgeblich ist der Eingang bei der Zulassungsbehörde, nicht das Absenden. Am sichersten geben Sie die unterschriebene Anzeige am Schalter ab und lassen sich den Eingang auf einer Kopie bestätigen. Per Post wählen Sie das Einschreiben mit Rückschein; der Sendungsstatus eines Einwurf-Einschreibens beweist den Zugang nicht (BAG 2 AZR 68/24). Ob E-Mail, Fax oder ein Online-Formular genügen, legt jede Zulassungsbehörde selbst fest.
- Was muss der Käufer nach dem Kauf bei der Zulassungsbehörde tun?
- Er meldet das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde seines Wohnorts auf sich um, am Schalter oder online über i-Kfz. Dafür braucht er unter anderem die eVB-Nummer seiner Versicherung und ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Spätestens mit dieser Umschreibung endet Ihre Steuerpflicht, auch wenn Ihre Anzeige verloren gegangen sein sollte (§ 5 Abs. 5 KraftStG).
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
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