Vollmacht für die Kfz-Zulassung, Ummeldung oder Abmeldung
Veröffentlicht vonDocMuse
Vollmacht für die Zulassungsstelle: Damit erledigt eine andere Person für Sie die Zulassung, die Umschreibung nach einem Halterwechsel (Ummeldung), die Außerbetriebsetzung (Abmeldung) oder eine Adressänderung bei der Zulassungsbehörde. Sie nennt Vollmachtgeber und Bevollmächtigten mit Geburtsdatum und Anschrift, das Fahrzeug mit FIN und Kennzeichen, die eVB-Nummer und den Vorgang und ist auf diesen Vorgang begrenzt. Viele Zulassungsbehörden bieten eine eigene Vollmacht kostenlos an; prüfen Sie deren Unterlagenliste. Zum Ausdrucken und Unterschreiben von Hand.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Vollmachtgeber
- Geburtsdatum des Vollmachtgebers
- Anschrift des Vollmachtgebers
- Bevollmächtigter
- Geburtsdatum des Bevollmächtigten
- Anschrift des Bevollmächtigten
- Marke und Modell
- Fahrgestellnummer
- Kennzeichen
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Vorgang bei der Zulassungsbehörde
- Gültig bis
- Ort
- Datum
Vorschau
Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.
Häufige Fragen
- Bietet die Zulassungsstelle nicht selbst eine Vollmacht an?
- Doch, viele Zulassungsbehörden stellen eine eigene Vollmacht und ein SEPA-Lastschriftmandat kostenlos auf ihrer Website bereit. Ein bestimmtes Formular ist nicht vorgeschrieben; diese Vollmacht nennt Vollmachtgeber, bevollmächtigte Person, Fahrzeug und Vorgang. Was die Behörde zusätzlich verlangt, unterscheidet sich von Ort zu Ort. Prüfen Sie deshalb vorher die Unterlagenliste Ihrer Zulassungsbehörde.
- Welche Unterlagen braucht die bevollmächtigte Person bei der Zulassungsbehörde?
- Neben dieser unterschriebenen Vollmacht in der Regel den Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers im Original oder in Kopie und den eigenen Ausweis; liegt nur eine Kopie vor, verlangen manche Stellen zusätzlich eine Meldebescheinigung. Für die Zulassung und die Umschreibung kommen die eVB-Nummer, die Zulassungsbescheinigungen und ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer hinzu. Maßgeblich ist die Liste Ihrer Zulassungsbehörde.
- Muss die Vollmacht für die Zulassungsstelle von Hand unterschrieben werden?
- Das Gesetz verlangt für eine Vollmacht keine besondere Form (§ 167 Abs. 2 BGB), die Zulassungsbehörden erwarten aber eine unterschriebene Vollmacht auf Papier. Unterschreiben Sie deshalb von Hand, ebenso das SEPA-Lastschriftmandat; zahlt ein anderer die Kfz-Steuer, unterschreibt er es mit. Eine Kopie Ihres Ausweises dürfen Sie selbst anfertigen und mitgeben (§ 20 PAuswG).
- Kann die Vollmacht auch für die Abmeldung eines Autos genutzt werden?
- Ja. Wählen Sie als Vorgang die Außerbetriebsetzung. Die bevollmächtigte Person bringt dann vor allem die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen zur Zulassungsbehörde, bei einem verschrotteten Fahrzeug außerdem den Verwertungsnachweis des Demontagebetriebs. Wer die Abmeldung selbst online über i-Kfz erledigt, braucht keine Vollmacht.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
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