Vereinbarung über die Überlassung eines Kraftfahrzeugs mit Benützungsbewilligung (Österreich)

Österreich
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Fahrzeuge
Vertrag
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Die Vereinbarung, mit der Sie Ihr Auto einer anderen Person zum Fahren überlassen – Familie, Freunden oder Bekannten –, auch für Fahrten ins Ausland: Zeitraum, Zweck, erlaubte Länder, Prüfung des Führerscheins nach § 103 Abs 1 Z 3 KFG, Versicherung und Lenkerkreis, Kosten, Strafen und Schäden, Übergabe und Rückgabe. Bis zur Rückgabe nennen Sie auf eine Lenkerauskunft nach § 103 Abs 2 KFG den Nutzer. Am Ende eine eigene Benützungsbewilligung mit kurzer englischer Zusammenfassung, die im Auto mitfährt. Ausfüllen, ausdrucken, beide unterschreiben.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Zulassungsbesitzer
  • Akademischer Grad des Zulassungsbesitzers (falls gewünscht)
  • Geburtsdatum des Zulassungsbesitzers
  • Anschrift des Zulassungsbesitzers
  • Zum Fahren berechtigte Person
  • Akademischer Grad des Nutzers (falls gewünscht)
  • Geburtsdatum der zum Fahren berechtigten Person
  • Anschrift des berechtigten Fahrers
  • Marke und Modell
  • Kennzeichen
  • Fahrgestellnummer
  • Versicherer
  • Polizzennummer
  • Kaskoversicherung des Fahrzeugs
  • Selbstbehalt der Kaskoversicherung (in Euro)
  • Zeitraum von
  • Zeitraum bis
  • Zweck
  • Gebiet
  • Führerscheinnummer
  • Führerscheinklassen (Klassen der Lenkberechtigung)
  • Führerschein im Original eingesehen am
  • Kilometerstand
  • Tank- oder Ladestand (zB voll, halb, 80 %)
  • Anzahl der Schlüssel
  • Ort der Rückgabe des Fahrzeugs
  • Sichtbare Schäden
  • Sonstige Bedingungen
  • Ort
  • Datum

Vorschau

Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.

Vorschau folgt in Kürze

Häufige Fragen

Braucht man in Österreich eine schriftliche Erlaubnis, um das Auto eines anderen zu fahren?
Das österreichische Recht verlangt dafür kein Papier. Im Ausland fragen Polizei und Grenzkontrollen aber oft nach einem Nachweis, dass der Lenker das Fahrzeug benützen darf; dafür ist die Benützungsbewilligung am Ende gedacht. Der Zulassungsbesitzer darf das Lenken nur einer Person überlassen, die die nötige Lenkberechtigung hat (§ 103 Abs 1 Z 3 KFG); deshalb hält die Vereinbarung fest, dass er den Führerschein im Original gesehen hat.
Muss ich in Österreich den Fahrer nennen, wenn mit meinem verliehenen Auto zu schnell gefahren wurde?
Ja. Der Zulassungsbesitzer muss der Behörde auf Verlangen binnen zwei Wochen Name und Anschrift der Person nennen, der er das Fahrzeug überlassen hatte (§ 103 Abs 2 KFG). Ein Verweigerungsrecht gibt es nicht, auch nicht für nahe Angehörige; eine falsche, unvollständige oder verspätete Auskunft wird bestraft. Die Vereinbarung hält Zeitraum, Name und Anschrift des Nutzers fest, damit Sie die Auskunft richtig geben können, und regelt, dass der Nutzer die Strafen trägt.
Was gilt in Österreich für ein Auto mit ausländischem Kennzeichen, das mir überlassen wird?
Wer seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat, darf ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug nach der Einbringung nach Österreich nur einen Monat ohne österreichische Zulassung verwenden (§ 82 Abs 8 KFG); das betrifft etwa das Auto eines ausländischen Arbeitgebers oder von Verwandten im Ausland. Der Zulassungsbesitzer prüft außerdem vor der Fahrt, ob die Polizze einen Lenkerkreis oder ein Mindestalter vorsieht; wenn ja, meldet er den Nutzer dem Versicherer.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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