Einspruch gegen eine Strafverfügung (Österreich)
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Vorlage für den Einspruch gegen eine Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft, des Magistrats oder der Landespolizeidirektion, etwa wegen eines Verkehrsdelikts: mit Geschäftszahl, Datum und Zustelltag, wahlweise gegen die ganze Strafverfügung oder ausdrücklich nur gegen die Strafhöhe (§ 49 VStG). Frist: zwei Wochen ab Zustellung; eine Begründung ist nicht nötig, E-Mail ist zulässig, die Postaufgabe am letzten Tag genügt. Gut zu wissen: Endet das Verfahren mit einem Straferkenntnis, kommen 10 % Kosten hinzu, mindestens € 10 (§ 64 VStG). Gegen ein Organmandat oder eine Anonymverfügung gibt es keinen Einspruch.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Absender
- Anschrift des Absenders
- Behörde: Bezirkshauptmannschaft, Magistrat oder Landespolizeidirektion (Name wie in ihrem Schreiben)
- Anschrift dieser Behörde (Straße und Hausnummer oder Postfach, PLZ und Ort je in eigener Zeile)
- Ort
- Datum
- Geschäftszahl
- Datum der Strafverfügung
- Kennzeichen
- Tag der Zustellung des Schreibens der Behörde (bei Hinterlegung: erster Tag der Abholfrist)
- Umfang des Einspruchs: die ganze Strafverfügung oder ausdrücklich nur die Strafhöhe
- Begründung (freiwillig; ohne Begründung etwa: Eine Begründung folgt nach Akteneinsicht.)
- Einkommen, Vermögen, Schulden und Sorgepflichten (zB Nettoeinkommen, Kredite, unterhaltsberechtigte Kinder)
Vorschau
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Häufige Fragen
- Bis wann und wo muss ich in Österreich Einspruch gegen eine Strafverfügung erheben?
- Binnen zwei Wochen ab der Zustellung, bei der Behörde, die die Strafverfügung erlassen hat – Bezirkshauptmannschaft, Magistrat oder Landespolizeidirektion (§ 49 Abs 1 VStG); die Frist ist nicht verlängerbar. Der Einspruch kann mündlich, schriftlich oder per E-Mail erhoben werden (§ 13 AVG). Per Post genügt die Aufgabe am letzten Tag, denn der Postlauf zählt nicht (§ 33 Abs 3 AVG); heben Sie den Aufgabeschein auf. Eine E-Mail senden Sie nicht erst am letzten Abend: Manche Behörden behandeln, was nach den Amtsstunden einlangt, als erst am nächsten Arbeitstag eingelangt. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Tag, der keiner davon ist.
- Muss ich einen Einspruch gegen eine Strafverfügung nach dem VStG begründen?
- Nein. Eine Begründung ist nicht nötig; Sie können aber Beweismittel angeben. Ein rechtzeitiger Einspruch setzt die Strafverfügung außer Kraft, und die Behörde führt das ordentliche Verfahren. Richtet er sich ausdrücklich nur gegen das Ausmaß der Strafe oder gegen die Kosten, entscheidet dieselbe Behörde nur darüber neu, und der Schuldspruch bleibt bestehen (§ 49 Abs 2 VStG). Bestreitet der Einspruch auch den Vorwurf selbst, gilt er im Zweifel als Einspruch gegen die ganze Strafverfügung.
- Kann die Strafe nach einem Einspruch in Österreich höher werden, und welche Kosten kommen dazu?
- Höher werden kann sie nicht: Im Straferkenntnis, das nach dem Einspruch ergeht, darf keine höhere Strafe verhängt werden als in der Strafverfügung (§ 49 Abs 2 VStG). Endet das Verfahren aber mit einem Straferkenntnis, kommen 10 % der Strafe als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens hinzu, mindestens € 10 (§ 64 VStG). Gegen das Straferkenntnis ist dann die Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht möglich, in Wien an das Verwaltungsgericht Wien.
- Gibt es in Österreich einen Einspruch gegen ein Organmandat oder eine Anonymverfügung?
- Nein. Gegen ein Organmandat (§ 50 VStG) und eine Anonymverfügung (§ 49a VStG) gibt es kein Rechtsmittel; ein Einspruch dagegen ginge ins Leere. Sie können zahlen, dann ist die Sache erledigt. Wird eine Anonymverfügung nicht binnen vier Wochen bezahlt, wird sie gegenstandslos, und die Behörde leitet das ordentliche Verfahren ein: Oft verlangt sie zuerst eine Lenkerauskunft und erlässt dann eine Strafverfügung, gegen die der Einspruch möglich ist. Die erste Verfolgungshandlung muss binnen eines Jahres gesetzt werden (§ 31 Abs 1 VStG).
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