Antrag auf Zahlungsaufschub oder Teilzahlung einer Verwaltungsstrafe (Österreich)

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Antrag an die Bezirkshauptmannschaft, den Magistrat oder die Landespolizeidirektion, eine Geldstrafe aus einer Strafverfügung oder einem Straferkenntnis später oder in Raten zahlen zu dürfen (§ 54b Abs 3 VStG): mit Geschäftszahl, Betrag, Ihrem Zahlungsvorschlag, Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen und dem Grund, warum die Schwierigkeit vorübergehend ist. Ist Ihnen die sofortige Zahlung aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar, muss die Behörde einen angemessenen Aufschub oder Teilzahlungen bewilligen. Ausfüllen, Nachweise beilegen, unterschreiben und absenden.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Absender
  • Anschrift des Absenders
  • Behörde: Bezirkshauptmannschaft, Magistrat oder Landespolizeidirektion (Name wie in ihrem Schreiben)
  • Anschrift dieser Behörde (Straße und Hausnummer oder Postfach, PLZ und Ort je in eigener Zeile)
  • Ort
  • Datum
  • Geschäftszahl
  • Was Sie beantragen: Zahlungsaufschub, Teilzahlung oder beides
  • Womit die Strafe verhängt wurde, mit Datum (zB Strafverfügung vom 01.09.2026)
  • Höhe der Geldstrafe (samt allfälliger Verfahrenskosten)
  • Ihr Vorschlag (zB Gesamtbetrag bis 15.01.2027, oder 6 Monatsraten zu je € 50 ab 01.11.2026)
  • Einkommen, Vermögen, Schulden und Sorgepflichten (zB Nettoeinkommen, Kredite, unterhaltsberechtigte Kinder)
  • Warum die Schwierigkeit vorübergehend ist (zB neue Arbeitsstelle ab …, Ende einer Kreditrate)

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Häufige Fragen

Kann ich eine Verwaltungsstrafe in Österreich später oder in Raten zahlen?
Ja, auf Antrag. Ist Ihnen die sofortige Zahlung aus wirtschaftlichen Gründen nicht zuzumuten, muss die Behörde einen angemessenen Zahlungsaufschub oder Teilzahlungen bewilligen (§ 54b Abs 3 VStG). Das liegt nicht in ihrem Ermessen: Sind die Voraussetzungen erfüllt, haben Sie einen Anspruch darauf. Es zählen nur wirtschaftliche Gründe, und sie müssen eine vorübergehende Schwierigkeit zeigen, die Aufschub oder Raten überbrücken.
Wann lehnt eine österreichische Behörde einen Antrag auf Zahlungsaufschub ab?
Wenn andere als wirtschaftliche Gründe genannt werden, wenn die Gründe keine bloß vorübergehende Schwierigkeit zeigen oder wenn begründet anzunehmen ist, dass die Strafe ohnehin uneinbringlich ist. Legen Sie deshalb Nachweise über Einkommen, Ausgaben, Schulden und Sorgepflichten bei, schlagen Sie einen Plan vor, den Sie einhalten können, und sagen Sie, wann sich Ihre Lage bessert. Ist eine Geldstrafe uneinbringlich, droht die Ersatzfreiheitsstrafe, die in der Strafverfügung oder im Straferkenntnis festgesetzt ist.
An wen richte ich in Österreich den Antrag auf Teilzahlung, und gilt er auch für ein Organmandat?
An die Behörde, die die Strafe verhängt hat – die Bezirkshauptmannschaft, den Magistrat oder die Landespolizeidirektion –, mit der Geschäftszahl. Er betrifft Geldstrafen aus einer Strafverfügung oder einem Straferkenntnis. Ein Organmandat oder eine Anonymverfügung ist dagegen in der darin genannten Frist zu bezahlen; geschieht das nicht, folgt das ordentliche Verfahren, und für die Strafe, die dort verhängt wird, können Sie den Antrag stellen.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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