Klage gegen einen Bescheid der Sozialversicherung (Österreich)

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Die Klage beim Arbeits- und Sozialgericht gegen einen Bescheid von ÖGK, SVS, BVAEB, PVA oder AUVA – etwa über Pflegegeld, eine Kostenerstattung oder Versicherungszeiten: mit klagender und beklagter Partei, Bescheid, Sachverhalt, Beweisen und Klagebegehren. Sie ist binnen vier Wochen ab Zustellung einzubringen, in Pensions- und Pflegegeldsachen binnen drei Monaten (§ 67 Abs 2 ASGG); eine rechtzeitige Klage setzt den Bescheid im Umfang des Begehrens außer Kraft. In erster Instanz ohne Anwalt und ohne Prozesskostenrisiko für Versicherte (§ 77 ASGG). Ausdrucken, unterschreiben und per Post oder über JustizOnline einbringen.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Gericht: Arbeits- und Sozialgericht Wien, sonst das Landesgericht als Arbeits- und Sozialgericht
  • Anschrift des Gerichts
  • Versicherter
  • Geburtsdatum
  • Anschrift des Versicherten
  • Versicherungsnummer (zehnstellig, auf der e-card)
  • Versicherungsträger
  • Anschrift des Versicherungsträgers (Landesstelle oder Kundenservice)
  • Leistung, um die es geht (zB Pflegegeld, Kostenerstattung, Rehabilitation)
  • Datum der Entscheidung
  • Zeichen oder Geschäftszahl des Versicherungsträgers (wenn angegeben)
  • Bescheid zugestellt am
  • Was geschehen ist und warum der Bescheid unrichtig ist, in eigenen Worten
  • Beweise (zB beiliegende Befunde, Pflegetagebuch, Einvernahme als Partei, ärztliches Sachverständigengutachten)
  • Was die beklagte Partei gewähren oder anerkennen soll und ab wann (zB „ab 01.03.2026 Pflegegeld der Stufe 4“ oder „die Zeit vom 01.09.1990 bis 31.08.1994 als Kindererziehungszeit“)
  • Klagebegehren: eine Leistung gewähren („zu gewähren“) oder Versicherungszeiten anerkennen („anzuerkennen“)
  • Ort
  • Datum

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Häufige Fragen

Bis wann muss die Klage beim Arbeits- und Sozialgericht in Österreich eingebracht sein?
Binnen vier Wochen ab Zustellung des Bescheides, in Pensions- und Pflegegeldsachen binnen drei Monaten; die Frist kann nicht verlängert werden (§ 67 Abs 2 ASGG). Notieren Sie den Tag der Zustellung und bringen Sie die Klage so ein, dass sie sicher rechtzeitig ankommt. Wer rechtzeitig klagt, setzt den Bescheid im Umfang des Klagebegehrens außer Kraft (§ 71 ASGG); das Gericht entscheidet dann neu über die Leistung.
Wo und wie bringe ich in Österreich die Klage gegen einen Sozialversicherungsbescheid ein?
Beim Arbeits- und Sozialgericht Wien, wenn Sie in Wien wohnen, sonst beim Landesgericht als Arbeits- und Sozialgericht für Ihren Wohnsitz (§ 7 ASGG); wo Sie sie sonst noch einbringen können, etwa beim Versicherungsträger selbst, sagt die Rechtsmittelbelehrung des Bescheides. Schicken Sie die Klage unterschrieben und in zweifacher Ausfertigung per Post, am besten eingeschrieben, oder bringen Sie sie über JustizOnline mit ID Austria ein; ein Gericht nimmt keine E-Mail. Legen Sie eine Kopie des Bescheides bei und behalten Sie eine Kopie der Klage.
Was muss eine Klage gegen die österreichische Sozialversicherung enthalten?
Ein bestimmtes Begehren: was die beklagte Partei Ihnen gewähren soll. Bei Versicherten genügt es, die Tatsachen anzugeben, aus denen sich die Leistung und ihr Umfang ergeben; ein Begehren „im gesetzlichen Ausmaß“ gilt als auf das für Sie Günstigste gerichtet (§ 82 ASGG). Dazu gehören der Bescheid, Ihr Sachverhalt in eigenen Worten und die Beweise, etwa Befunde oder ein Pflegetagebuch.
Brauche ich in Österreich für die Klage beim Arbeits- und Sozialgericht einen Anwalt, und was kostet sie?
In erster Instanz brauchen Sie keinen Anwalt: Sie können die Klage selbst einbringen und sich selbst vertreten. Die Kosten des Verfahrens, auch für Zeugen und Sachverständige, trägt der Versicherungsträger, wie immer es ausgeht; ersetzen müssen Sie ihm nur Kosten, die Sie durch Mutwillen, Verschleppung oder Irreführung verursachen (§ 77 ASGG). Beraten lassen können Sie sich etwa bei der Arbeiterkammer oder bei Ihrer gesetzlichen Interessenvertretung.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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