Antrag auf Pflegegeld (Österreich)

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Der Antrag auf Pflegegeld oder auf eine höhere Pflegegeldstufe an PVA, SVS, BVAEB oder AUVA nach dem Bundespflegegeldgesetz – mit Versicherungsnummer, bezogener Pension, behandelndem Arzt, dem Hilfebedarf in eigenen Worten, einer Vertrauensperson für die Begutachtung und IBAN. Pflegegeld gebührt ab dem Monatsersten nach Einlangen des Antrags (§ 9 BPGG): Es zählt der Tag, an dem er ankommt. Die Versicherungsträger stellen kostenlos ein eigenes Formular zur Verfügung; der Antrag ist aber auch ohne es gültig. Ausdrucken, unterschreiben und rasch einbringen.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Antragsteller
  • Anschrift des Antragstellers
  • Telefon
  • Wer über Ihr Pflegegeld entscheidet (der Träger Ihrer Pension; die AUVA bei einer Vollrente aus der Unfallversicherung)
  • Anschrift des Versicherungsträgers (Landesstelle oder Kundenservice)
  • Ort
  • Datum
  • Versicherungsnummer (zehnstellig, auf der e-card)
  • Was Sie beantragen: Pflegegeld oder eine höhere Stufe
  • Geburtsdatum
  • Pension, Rente oder Ruhegenuss, die Sie beziehen (Art und auszahlende Stelle, oder „keine“)
  • Derzeitige Pflegegeldstufe (nur bei einer Erhöhung)
  • Hausarzt oder behandelnder Arzt (Name, Anschrift)
  • Vertrauensperson für die Begutachtung (Name, Telefon; wenn gewünscht)
  • Wer für Sie unterschreibt, wenn nicht Sie selbst (Name, Vertretungsbefugnis)
  • IBAN
  • Wobei Sie Hilfe brauchen und seit wann (zB Körperpflege, Anziehen, Kochen, Mobilität, Medikamente)

Vorschau

Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.

Vorschau folgt in Kürze

Häufige Fragen

Ab wann gibt es in Österreich Pflegegeld, und muss ich das Formular verwenden?
Pflegegeld gebührt ab dem Monatsersten nach Einlangen des Antrags (§ 9 BPGG). Entscheidend ist der Tag, an dem der Antrag ankommt, nicht der Tag der Absendung – schicken Sie ihn also sofort, auch wenn Befunde noch fehlen. Das Formular der Versicherungsträger ist kostenlos, aber nicht vorgeschrieben; ein formloser Antrag wie dieser genügt. Geht er an einen anderen Versicherungsträger, ein Gericht oder ein Gemeindeamt, gilt er ebenfalls als eingebracht (§ 25 Abs 1 BPGG).
Wer bekommt in Österreich Pflegegeld, und wie hoch ist es 2026?
Wer wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung voraussichtlich mindestens sechs Monate ständig Betreuung und Hilfe braucht, im Schnitt mehr als 65 Stunden im Monat; das ist Stufe 1 (§ 4 BPGG). Es gibt sieben Stufen. 2026 beträgt das Pflegegeld monatlich € 206,20 in Stufe 1 bis € 2.214,80 in Stufe 7. Ein Pflegetagebuch über einige Wochen hilft, den Bedarf bei der Begutachtung zu zeigen.
Was kann ich in Österreich tun, wenn ich mit dem Pflegegeldbescheid nicht einverstanden bin?
Über den Antrag entscheidet der Versicherungsträger mit Bescheid. Dagegen können Sie binnen drei Monaten ab Zustellung beim Arbeits- und Sozialgericht klagen; die Frist kann nicht verlängert werden (§ 67 Abs 2 ASGG). Entscheidet der Träger nicht binnen sechs Monaten ab Einlangen des Antrags, ist eine Klage auch ohne Bescheid möglich (§ 67 Abs 1 Z 2 ASGG). Versicherte tragen kein Prozesskostenrisiko (§ 77 ASGG), und in erster Instanz brauchen Sie keinen Anwalt.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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