Antrag auf Kostenerstattung für Wahlarzt oder Wahltherapeut (Österreich)
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Das Begleitschreiben, mit dem Sie bezahlte Honorarnoten eines Wahlarztes oder Wahltherapeuten – ohne Vertrag mit der Kasse – bei ÖGK, SVS oder BVAEB einreichen: mit Versicherungsnummer, behandelter Person, Behandlungszeitraum, Honorarnoten und IBAN, auch für den Kostenzuschuss zur Psychotherapie. Die ÖGK erstattet 80 % des Kassentarifs, nicht der Rechnung (§ 131 ASVG), wenn der Antrag binnen 42 Monaten nach der Behandlung einlangt (§ 102 ASVG). Kostenlos und meist einfacher geht es online über MeineSV oder die App Ihres Versicherungsträgers; dieses Schreiben ist für die Einreichung auf Papier.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Versicherter
- Anschrift des Versicherten
- Krankenversicherungsträger
- Anschrift des Versicherungsträgers (Landesstelle oder Kundenservice)
- Ort
- Datum
- Versicherungsnummer (zehnstellig, auf der e-card)
- Was Sie beantragen: Kostenerstattung oder Kostenzuschuss zur Psychotherapie
- Behandelte Person (Sie selbst oder eine mitversicherte Person, mit Versicherungsnummer)
- Behandelt von (Wahlarzt, Wahltherapeut oder Krankenanstalt: Name, Fachgebiet, Anschrift)
- Behandlungszeitraum
- Honorarnoten oder Rechnungen (je Zeile: Datum, Nummer, Betrag)
- Gesamtbetrag
- IBAN
- Anmerkungen
Vorschau
Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.
Häufige Fragen
- Wie viel erstattet die ÖGK nach einem Besuch beim Wahlarzt?
- Nicht die Honorarnote, sondern 80 % des Betrags, den die ÖGK für dieselbe Leistung einem Vertragspartner gezahlt hätte (§ 131 ASVG). Verrechnet der Wahlarzt mehr als den Kassentarif, bleibt die Differenz bei Ihnen. SVS und BVAEB erstatten nach ihren eigenen Gesetzen und Satzungen. Für Psychotherapie, für die es keinen Gesamtvertrag gibt, zahlt der Versicherungsträger statt der Erstattung einen Kostenzuschuss je Sitzung, dessen Höhe seine Satzung festlegt (§ 131b ASVG).
- Bis wann muss ich die Honorarnote eines Wahlarztes in Österreich einreichen?
- Binnen 42 Monaten nach der Behandlung, sonst ist der Anspruch verloren (§ 102 ASVG). Das ist eine Ausschlussfrist, keine Verjährung: Sie lässt sich weder hemmen noch unterbrechen. Seit 01.07.2024 müssen Wahlärzte mit mindestens 300 verschiedenen Patienten im Jahr bezahlte Honorarnoten mit Ihrer Zustimmung selbst elektronisch an den Versicherungsträger übermitteln. Fragen Sie deshalb in der Ordination nach, ob das schon geschehen ist; dann brauchen Sie diesen Antrag nicht.
- Wie reiche ich eine Wahlarztrechnung bei ÖGK, SVS oder BVAEB ein, und was, wenn zu wenig zurückkommt?
- Am einfachsten online über MeineSV mit ID Austria oder über die App Ihres Versicherungsträgers: Honorarnote und Zahlungsbestätigung hochladen. Auf Papier geben Sie dieses Schreiben mit den Belegen persönlich ab oder schicken es per Post und behalten Kopien. Sind Sie mit der Erstattung nicht einverstanden, verlangen Sie ausdrücklich einen Bescheid (§ 367 Abs 1 ASVG); erst gegen ihn ist eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht möglich.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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