Ersuchen um Einsicht in die Krankengeschichte und um eine Kopie (Österreich)

Österreich
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Gesundheit
Antrag
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Das Schreiben an die Ordination oder die Krankenanstalt, mit dem Sie Einsicht in Ihre ärztliche Dokumentation oder Krankengeschichte und eine vollständige Kopie verlangen – Befunde, Arztbriefe, Bildgebung, OP- und Pflegeberichte. Seit 30.07.2026 ist die erste Kopie nach § 51 Abs 1 ÄrzteG 1998 unentgeltlich; für Spitäler stützt sich das Schreiben auf § 10 KAKuG, das Krankenanstaltengesetz des Landes und Art 15 DSGVO, nach dem die erste Kopie ebenfalls nichts kostet. Antwortfrist: ein Monat (Art 12 Abs 3 DSGVO). Sie wählen Kopie oder Einsicht und Kopie und den Weg: E-Mail, Post oder Abholung.

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Häufige Fragen

Kostet die Kopie der Krankengeschichte in Österreich etwas?
Die erste nicht. Seit 30.07.2026 bestimmt § 51 Abs 1 ÄrzteG 1998 ausdrücklich, dass die erste Kopie der Dokumentation unentgeltlich zur Verfügung zu stellen ist; für weitere Kopien kann Kostenersatz verlangt werden. Manche Krankenanstaltengesetze der Länder sprechen noch von Kostenersatz, die erste Kopie ist aber auch dort kostenlos, weil Art 15 Abs 3 DSGVO vorgeht, wie der EuGH entschieden hat (C-307/22).
Wie lange darf sich eine Ordination oder ein Spital in Österreich mit der Kopie Zeit lassen?
Die Antwort ist ohne unnötige Verzögerung fällig, spätestens binnen eines Monats nach Eingang des Ersuchens. Bei vielen oder komplexen Ersuchen kann die Frist um zwei Monate verlängert werden, wenn Ihnen das innerhalb des ersten Monats mit Gründen mitgeteilt wird (Art 12 Abs 3 DSGVO). Kommt nichts, können Sie sich bei der Datenschutzbehörde beschweren (Art 77 DSGVO). Bewahren Sie deshalb einen Nachweis auf, wann das Schreiben eingelangt ist.
Ist das Ersuchen in Österreich dasselbe wie ein Blick in ELGA?
Nein. In ELGA, der elektronischen Gesundheitsakte, sehen Sie mit ID Austria im ELGA-Portal die dort gespeicherten e-Befunde. Dieses Schreiben richtet sich an die Ordination oder Krankenanstalt selbst und betrifft deren eigene Dokumentation über Ihre Behandlung, also alles, was dort über Sie aufgezeichnet wurde.
Können Angehörige in Österreich die Krankengeschichte eines Verstorbenen einsehen?
Nach der Rechtsprechung des OGH kann Erben und nahen Angehörigen nach einer Abwägung der Interessen Einsicht gewährt werden. Dieses Schreiben ist für Ihre eigene Dokumentation gedacht. Für eine verstorbene Person schildern Sie in einem eigenen Schreiben, in welcher Beziehung Sie zu ihr standen und wofür Sie die Unterlagen brauchen.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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