Antrag auf Feststellung von Versicherungszeiten (Österreich)

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Der Antrag an PVA, SVS oder BVAEB, Ihre Versicherungszeiten verbindlich mit Bescheid festzustellen (§ 247 ASVG, für Versicherte der SVS § 117a GSVG) – der Weg, fehlende Zeiten wie Kindererziehung, Präsenz- oder Zivildienst oder eine Beschäftigung schon vor dem Pensionsantrag zu klären, statt sich auf die unverbindliche Kontomitteilung zu verlassen. Mit Versicherungsnummer, Geburtsdatum, früheren Familiennamen und den Zeiten, um die es geht; Nachweise legen Sie bei. Gegen den Bescheid steht die Klage beim Arbeits- und Sozialgericht offen.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Versicherter
  • Anschrift des Versicherten
  • Pensionsversicherungsträger
  • Anschrift des Versicherungsträgers (Landesstelle oder Kundenservice)
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  • Datum
  • Versicherungsnummer (zehnstellig, auf der e-card)
  • Geburtsdatum
  • Frühere Familiennamen (zB vor der Eheschließung)
  • Zeiten, um die es geht, mit Zeitraum (zB Kindererziehung, Präsenz- oder Zivildienst, Beschäftigung, Krankengeld)

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Häufige Fragen

Wozu dient der Antrag auf Feststellung von Versicherungszeiten in Österreich?
Kontomitteilung und Versicherungsdatenauszug sind unverbindliche Auskünfte. Auf Antrag stellt der leistungszuständige Pensionsversicherungsträger die Versicherungszeiten dagegen mit Bescheid fest (§ 247 Abs 1 ASVG; für Versicherte der SVS § 117a GSVG). Die festgestellten Zeiten sind für das spätere Pensionsverfahren verbindlich, solange sich die Grundlagen nicht ändern. So klären Sie Lücken, solange sich Nachweise noch beschaffen lassen.
Was kann ich gegen den Bescheid über meine Versicherungszeiten in Österreich tun?
Sie können beim Arbeits- und Sozialgericht klagen – in Wien beim Arbeits- und Sozialgericht Wien, sonst beim Landesgericht, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist (§ 7 ASGG). Die Frist nennt die Rechtsmittelbelehrung des Bescheides; sie läuft ab der Zustellung und kann nicht verlängert werden (§ 67 Abs 2 ASGG). Einen Anwalt brauchen Sie in erster Instanz nicht, und für Versicherte besteht kein Prozesskostenrisiko (§ 77 ASGG).
Welche Nachweise lege ich dem Antrag auf Feststellung in Österreich bei?
Was die fraglichen Zeiten belegt: für eine Beschäftigung etwa Dienstzeugnisse, Dienstverträge oder Lohnzettel, für Kindererziehung die Geburtsurkunden, für Präsenz- oder Zivildienst die Bestätigung darüber, für Zeiten im Ausland die Unterlagen des ausländischen Versicherungsträgers. Schicken Sie Kopien und behalten Sie die Originale; braucht der Versicherungsträger mehr, fordert er es an.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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