Antrag auf Rentenauskunft, Versicherungsverlauf oder Kontenklärung

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Das Schreiben an die Deutsche Rentenversicherung, mit dem Sie eine Rentenauskunft, einen aktuellen Versicherungsverlauf oder die Klärung Ihres Versicherungskontos beantragen – mit Versicherungsnummer, Geburtsname und Geburtsdatum, dem Anlass und den Zeiten, die nach Ihrer Kenntnis noch fehlen, etwa Schule, Studium, Kindererziehung oder Arbeit im Ausland. Die Rentenversicherung bietet diese Anfragen auch kostenlos online an; das Schreiben ist für alle, die lieber schriftlich beantragen, keinen Zugang zu den Online-Diensten haben oder im Ausland leben. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an den Träger senden, der Ihr Konto führt.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Versicherter
  • Anschrift des Versicherten
  • Telefon
  • E-Mail
  • Rentenversicherungsträger
  • Anschrift des Rentenversicherungsträgers
  • Ort
  • Datum
  • Versicherungsnummer (Rentenversicherung)
  • Was bei der Rentenversicherung beantragt wird
  • Geburtsname
  • Geburtsdatum
  • Grund
  • Fehlende oder unvollständige Zeiten

Vorschau

Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.

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Häufige Fragen

Kann ich Rentenauskunft und Kontenklärung nicht einfach online beantragen?
Doch: Die Deutsche Rentenversicherung bietet beides kostenlos auf ihrer Website an, auch ohne Registrierung. Dieses Schreiben ist für alle, die lieber schriftlich und mit einer Kopie für die eigenen Unterlagen beantragen, keinen Zugang zu den Online-Diensten haben oder im Ausland wohnen. Für die Kontenklärung kann die Rentenversicherung Ihnen einen eigenen Vordruck schicken; das Schreiben setzt das Verfahren in Gang und nennt die Lücken schon.
Ab wann bekomme ich eine Rentenauskunft, und brauche ich dafür einen Grund?
Ab 27 Jahren erhalten Versicherte mit mindestens fünf Beitragsjahren jedes Jahr eine Renteninformation, ab 55 Jahren alle drei Jahre eine ausführliche Rentenauskunft (§ 109 SGB VI). Jüngeren oder in kürzeren Abständen erteilt die Rentenversicherung eine Rentenauskunft bei berechtigtem Interesse, etwa für die Planung der Altersvorsorge; das Schreiben hat dafür das Feld „Anlass“.
Warum sollte ich mein Versicherungskonto frühzeitig klären lassen?
Je länger eine Zeit zurückliegt, desto schwerer lassen sich Belege beschaffen; die Rentenversicherung bittet deshalb, das Konto spätestens mit 43 Jahren klären zu lassen. Versicherte wirken dabei mit: Sie prüfen den Versicherungsverlauf, nennen fehlende Zeiten und reichen Belege ein (§ 149 SGB VI). Ist das Konto geklärt, stellt die Rentenversicherung die Daten, die mehr als sechs Kalenderjahre zurückliegen, durch Bescheid fest.
An welchen Träger der Rentenversicherung schicke ich das Schreiben?
An den Träger, der Ihr Konto führt: die Deutsche Rentenversicherung Bund, einen der Regionalträger oder die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Er steht auf Ihrer letzten Renteninformation oder einem anderen Schreiben der Rentenversicherung. Die ersten beiden Ziffern der Versicherungsnummer nennen nur den Träger, der die Nummer vergeben hat, nicht unbedingt den heute zuständigen; ein Schreiben an einen unzuständigen Träger wird weitergeleitet (§ 16 Abs. 2 SGB I). Senden Sie das Schreiben per Post oder geben Sie es in einer Beratungsstelle der Rentenversicherung ab und bewahren Sie eine Kopie auf.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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