Antrag auf Kostenerstattung an die private Krankenversicherung (Österreich)

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Das Schreiben, mit dem Sie Arzt-, Therapie- oder Spitalsrechnungen bei Ihrer privaten Krankenversicherung zur Erstattung einreichen, etwa für einen Wahlarzt- oder Sonderklasse-Tarif: mit Polizzennummer, behandelter Person, Behandlung, Rechnungen, dem schon von ÖGK, SVS oder BVAEB erstatteten Betrag und IBAN, ohne Diagnose im Brief. Lehnt der Versicherer ab, verlangt es eine schriftliche Begründung mit der Vertragsbestimmung, auf die er sich stützt. Viele Versicherer bieten eine App oder ein Kundenportal zum Hochladen der Rechnungen; welche Belege nötig sind, sagen Ihre Versicherungsbedingungen.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Versicherter
  • Anschrift des Versicherten
  • Versicherer
  • Anschrift der privaten Krankenversicherung
  • Ort
  • Datum
  • Polizzennummer
  • Betroffene Person, falls nicht der Versicherungsnehmer
  • Behandelt von (Wahlarzt, Wahltherapeut oder Krankenanstalt: Name, Fachgebiet, Anschrift)
  • Behandlungszeitraum
  • Honorarnoten oder Rechnungen (je Zeile: Datum, Nummer, Betrag)
  • Gesamtbetrag
  • Davon schon von ÖGK, SVS oder BVAEB erstattet (Betrag, wenn zutreffend)
  • IBAN

Vorschau

Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.

Vorschau folgt in Kürze

Häufige Fragen

Zahlt die private Krankenversicherung in Österreich auch, wenn schon die ÖGK erstattet hat?
Das regeln Ihr Vertrag und die Versicherungsbedingungen. Manche Tarife ersetzen den Rest nach der Erstattung durch ÖGK, SVS oder BVAEB, andere einen festen Betrag oder einen Prozentsatz der Rechnung. Darum nennt das Schreiben den schon gesetzlich erstatteten Betrag, und die Abrechnung der Sozialversicherung liegt bei, wenn es eine gibt. Die gesetzliche Erstattung beantragen Sie gesondert beim Versicherungsträger (§ 131 ASVG).
Wie lange darf sich ein privater Versicherer in Österreich mit der Zahlung Zeit lassen?
Geldleistungen des Versicherers werden fällig, sobald er die Erhebungen abgeschlossen hat, die er zur Feststellung des Versicherungsfalls und seiner Leistung braucht (§ 11 Abs 1 VersVG). Sind seit Ihrem Antrag zwei Monate vergangen, können Sie verlangen, dass er erklärt, warum die Erhebungen noch nicht beendet sind; antwortet er darauf nicht binnen eines Monats, wird die Leistung fällig (§ 11 Abs 2 VersVG). Datieren Sie den Antrag deshalb und heben Sie einen Nachweis über die Einreichung auf.
Was kann ich tun, wenn die private Krankenversicherung in Österreich die Erstattung ablehnt?
Lassen Sie sich die Ablehnung schriftlich begründen, mit der Vertragsbestimmung, auf die sich der Versicherer stützt – darum ersucht dieses Schreiben –, und lesen Sie diese Bestimmung nach. Lehnt der Versicherer schriftlich ab und weist er auf die Folge hin, ist er leistungsfrei, wenn der Anspruch nicht binnen eines Jahres eingeklagt wird (§ 12 Abs 3 VersVG). Der Verfassungsgerichtshof hat das aufgehoben, aber erst mit Wirkung ab Ende Mai 2027 (G 176/2025): Nennt die Ablehnung eine solche Frist, halten Sie sie ein. Rat geben etwa die Arbeiterkammer und der Verein für Konsumenteninformation (VKI).

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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