Beschwerde über eine ärztliche Behandlung (Österreich)

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Beschwerde und Widerspruch
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Ein Schreiben für fünf Wege nach einer ärztlichen Behandlung, mit der Sie unzufrieden sind: die Beschwerde an die Ordination oder Krankenanstalt; das Ersuchen an die Patientenanwaltschaft des Landes, in dem die Einrichtung liegt, zu prüfen und zu vermitteln; der Antrag an die Schlichtungsstelle der Ärztekammer; der Antrag an den Patientenentschädigungsfonds bei Schäden im Spital; die Mitteilung an den Disziplinaranwalt bei der Österreichischen Ärztekammer. Ein schriftliches Ersuchen an Patientenanwaltschaft oder Schlichtungsstelle hemmt die Verjährung ab Einlangen, höchstens 18 Monate (§ 58a ÄrzteG 1998).

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Beschwerdeführer
  • Anschrift des Beschwerdeführers
  • Telefon
  • Empfänger (Ordination, Krankenanstalt, Patientenanwaltschaft, Schlichtungsstelle, Entschädigungsfonds oder Disziplinaranwalt)
  • Anschrift des Empfängers der Beschwerde
  • Ort
  • Datum
  • Geschäftszahl
  • Patient
  • Geburtsdatum
  • Ordination oder Krankenanstalt
  • Arzt
  • Behandlungszeitraum
  • Was geschehen ist: Behandlung, Ablauf und was Sie beanstanden
  • Wohin das Schreiben geht und was es verlangt
  • Entbindung von der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht

Vorschau

Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.

Vorschau folgt in Kürze

Häufige Fragen

Was macht in Österreich die Patientenanwaltschaft, und was kostet sie?
Jedes Land hat eine unabhängige, weisungsfreie Patientenanwaltschaft oder Patientenvertretung (§ 11e KAKuG). Sie prüft Beschwerden, klärt den Sachverhalt und vermittelt zwischen Ihnen und der Einrichtung; für Sie ist das kostenlos. Zuständig ist die Stelle des Landes, in dem das Spital oder die Einrichtung liegt, nicht die Ihres Wohnsitzes. Ob sie auch Ordinationen niedergelassener Ärzte betreut, regelt jedes Land selbst; in Wien ist das der Fall.
Warum sollte die Beschwerde in Österreich schriftlich und unterschrieben sein?
Ein schriftliches Ersuchen um Vermittlung an die Patientenanwaltschaft oder die Schlichtungsstelle der Ärztekammer hemmt die Verjährung von Schadenersatzansprüchen ab dem Tag, an dem es dort einlangt, höchstens 18 Monate lang (§ 58a Abs 2 und 3 ÄrzteG 1998). Ein Anruf hemmt nichts. Die Ansprüche verjähren drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens nach 30 Jahren (§ 1489 ABGB). Senden Sie das Schreiben daher unterschrieben und eingeschrieben oder geben Sie es gegen Bestätigung ab.
Was ist die Schlichtungsstelle der Ärztekammer in Österreich?
Eine Stelle bei der Ärztekammer des Landes, die außerhalb eines Gerichtsverfahrens prüft, ob bei einer Behandlung ein Fehler unterlaufen ist, und eine Einigung versucht. Den Vorsitz führt ein Richter, ein medizinischer Sachverständiger wirkt mit. Für Patienten ist das Verfahren kostenlos, für beide Seiten freiwillig. Verwendet die Schlichtungsstelle ein eigenes Formular, füllen Sie dieses aus und legen Sie dieses Schreiben als Schilderung bei.
Wann zahlt in Österreich der Patientenentschädigungsfonds?
Die Patientenentschädigungsfonds der Länder können Patienten entschädigen, die bei einer Behandlung in einer öffentlich finanzierten Krankenanstalt einen Schaden erlitten haben, wenn die Haftung des Spitals nicht eindeutig feststeht (§ 27a KAKuG und Landesrecht). Einen Rechtsanspruch auf eine Zahlung gibt es nicht. Fristen, Höchstbeträge und den Antragsweg regelt jedes Land selbst; in mehreren Ländern läuft der Antrag über die Patientenanwaltschaft, manche verwenden ein eigenes Formular.
Was bewirkt in Österreich eine Mitteilung an den Disziplinaranwalt bei der Österreichischen Ärztekammer?
Der Disziplinaranwalt bei der Österreichischen Ärztekammer prüft, ob ein Arzt ein Disziplinarvergehen begangen hat, etwa indem er durch sein Verhalten gegenüber Patienten das Ansehen der Ärzteschaft beeinträchtigt oder Berufspflichten verletzt hat (§ 136 ÄrzteG 1998). Sieht er ein solches Vergehen, erhebt er bei der Disziplinarkommission eine Disziplinaranzeige, und diese entscheidet. Das Verfahren betrifft das berufliche Verhalten des Arztes.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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