Zustimmung des anderen Elternteils zu Reisepass oder Ausweis eines minderjährigen Kindes (Italien)
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Für den Elternteil, der nicht zur Questura oder zur Gemeinde kommen kann, wenn der andere den Reisepass oder den für Auslandsreisen gültigen Personalausweis des Kindes beantragt. Beide Eltern müssen zustimmen, auch getrennt oder geschieden (italienisches Gesetz Nr. 1185 vom 21. November 1967). Die Questura hat ein eigenes kostenloses Zustimmungsformular; alternativ wird eine Ersatzerklärung (dichiarazione sostitutiva) wie diese angenommen, unterschrieben und mit einer Ausweiskopie des unterzeichnenden Elternteils abgegeben.
- Für die Verwendung in Italien
- Zuletzt aktualisiert: 14. Oktober 2026
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Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Ihr früherer Partner beantragt in Italien einen Reisepass für das Kind, und die Questura will auch Ihre Unterschrift.
- Sie arbeiten in einer anderen Stadt und können nicht am Schalter sein, wenn der Antrag des Kindes gestellt wird.
- Das Kind braucht einen Ausweis für eine Auslandsreise, und ein Elternteil lebt in einem anderen Land.
- Sie möchten dem Reisepass Ihres Kindes schriftlich zustimmen, ohne selbst hinzugehen.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Erklärender
- Codice fiscale des Erklärenden (italienische Steuernummer)
- Geburtsort des Erklärenden
- Geburtsdatum des Erklärenden
- Wohnanschrift des Erklärenden
- Personalausweis- oder Reisepassnummer des Erklärenden
- Name des Kindes
- Geburtsort des Kindes (Ort oder Staat)
- Geburtsdatum des Kindes
- Dokument, dem zugestimmt wird
- Anderer Elternteil, der den Antrag stellt (Vor- und Nachname)
- Stelle, bei der der Antrag gestellt wird (z. B. Questura Rom, Gemeinde Mailand)
- Ort
- Datum
Häufige Fragen
- Haben Questura oder Gemeinde in Italien ein kostenloses Zustimmungsformular?
- Ja: Das Passamt der Questura stellt kostenlos ein eigenes Zustimmungsformular bereit, und viele Gemeinden haben eines für den Ausweis eines Minderjährigen. Sie können deren Formular nutzen oder eine Ersatzerklärung wie diese, immer mit einer Ausweiskopie des unterzeichnenden Elternteils. In der Provinz Bozen nehmen öffentliche Stellen die Erklärung auch auf Deutsch an, im Aostatal auch auf Französisch.
- Was ist zu tun, wenn der andere Elternteil nicht zustimmt?
- Ohne die Zustimmung beider Eltern stellen Questura oder Gemeinde das für Auslandsreisen gültige Dokument des Kindes nicht aus: Der antragstellende Elternteil muss sich an den Vormundschaftsrichter (giudice tutelare) wenden, der die Ausstellung genehmigen kann. Seit dem 14. Juni 2023 braucht ein Elternteil für den eigenen Reisepass die Zustimmung des anderen nicht mehr (italienisches Gesetzesdekret Nr. 69 vom 13. Juni 2023), für den des Kindes aber weiterhin.
- Wie unterschreibt ein im Ausland lebender Elternteil die Zustimmung für ein italienisches Dokument?
- Er unterschreibt die Erklärung und schickt sie dem anderen Elternteil mit einer unterschriebenen Kopie von Vorder- und Rückseite seines Ausweises, mit der das Amt die Unterschriften vergleicht. Ist der Elternteil Staatsangehöriger eines Landes außerhalb der Europäischen Union, verlangt die Questura, dass die Unterschrift vom Konsulat oder der Botschaft beglaubigt oder bestätigt wird. Fragen Sie vor dem Versand beim Amt, das den Antrag erhält, welche Förmlichkeit es verlangt.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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