Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters zu Reisepass oder Personalausweis eines Kindes (Österreich)

Österreich
Deutsch
Recht
Einwilligung
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Die schriftliche Zustimmung, die die Passbehörde verlangt, wenn der gesetzliche Vertreter beim Antrag nicht dabei ist: wenn ein Kind ab 14 seinen Reisepass oder Personalausweis selbst beantragt oder ein Kind unter 14 mit den Großeltern oder einer anderen Begleitperson kommt. In Österreich braucht es dafür einen Elternteil mit Obsorge, nicht beide (§ 167 Abs 1 ABGB). Mit Angaben zum Kind, zum Elternteil und zur Grundlage der Obsorge. Im Original vorlegen, mit dem Lichtbildausweis des Elternteils im Original oder als beglaubigte Kopie.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Kind
  • Geburtsdatum des Kindes
  • Gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes (Anschrift)
  • Elternteil
  • Akademischer Grad des Elternteils (falls vorhanden)
  • Geburtsdatum des Elternteils
  • Anschrift des Elternteils
  • Telefon
  • Amtlicher Lichtbildausweis des gesetzlichen Vertreters (Art und Nummer)
  • Grundlage der Obsorge
  • Beantragtes Dokument
  • Wer den Antrag bei der Passbehörde stellt
  • Begleitperson bei der Passbehörde (leer, wenn das Kind ab 14 selbst beantragt)
  • Ort
  • Datum

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Häufige Fragen

Brauchen Kinder in Österreich für einen Reisepass die Zustimmung beider Eltern?
Nein. Nach § 167 Abs 1 ABGB vertritt jeder Elternteil, dem die Obsorge zukommt, das Kind allein, und die Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises gehört nicht zu den Angelegenheiten, für die § 167 Abs 2 ABGB beide verlangt. Sind die Eltern miteinander verheiratet, ist jeder von ihnen berechtigt; sonst weist der Elternteil die Obsorge nach, etwa mit der Bestimmung vor dem Standesamt, einer gerichtlich genehmigten Vereinbarung oder einem Obsorgebeschluss. Waren die Eltern bei der Geburt nicht verheiratet, hat die Mutter die Obsorge allein, bis sie einander heiraten, die gemeinsame Obsorge bestimmen oder vereinbaren oder das Gericht anderes entscheidet (§ 177 ABGB).
Wann verlangt die Passbehörde in Österreich eine schriftliche Zustimmungserklärung?
Wenn der gesetzliche Vertreter beim Antrag nicht persönlich dabei ist. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr kann das Kind selbst beantragen, mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, die persönlich – das empfiehlt oesterreich.gv.at – oder schriftlich erteilt wird. Für ein jüngeres Kind beantragt der gesetzliche Vertreter; kommt stattdessen etwa ein Großelternteil mit, braucht es diese Erklärung. Vorzulegen sind die Erklärung im Original und der amtliche Lichtbildausweis des gesetzlichen Vertreters im Original oder als gerichtlich oder notariell beglaubigte Kopie. Das Kind erscheint immer persönlich.
Bei welcher Passbehörde in Österreich wird der Antrag für ein Kind gestellt?
Bei jeder Passbehörde, unabhängig vom Wohnsitz; das Kind muss persönlich erscheinen. Die Gebühren wurden im Sommer 2025 deutlich erhöht; die aktuellen Beträge für Reisepass und Personalausweis nennt oesterreich.gv.at. Ein Reisepass für ein Kind unter zwei Jahren gilt zwei Jahre, für ein Kind von zwei bis zwölf Jahren fünf Jahre. Legen Sie diese Erklärung im Original vor, nicht als Kopie oder E-Mail.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

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