Fremdhändiges Testament mit drei Zeugen (Österreich)

Österreich
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Recht
Protokoll
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Testament für Österreich, das nicht mit der Hand geschrieben werden muss (§ 579 ABGB): Erben und Anteile, Ersatzerben, Vermächtnisse, Widerruf früherer Verfügungen und weitere Anordnungen. Sie unterschreiben in Gegenwart von drei gleichzeitig anwesenden Zeugen und setzen eigenhändig den Zusatz darunter, dass die Urkunde Ihren letzten Willen enthält; jeder Zeuge unterschreibt auf derselben Urkunde mit eigenhändigem Zeugenzusatz. Mit den Zeugenausschlüssen der §§ 587, 588 ABGB. Ein Testament kann nicht elektronisch errichtet werden (§ 4 Abs 2 SVG): ausdrucken, auf ein Blatt, von Hand unterschreiben.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Erblasser
  • Akademischer Grad des Erblassers
  • Geburtsdatum des Erblassers
  • Anschrift des Erblassers
  • Widerruf früherer letztwilliger Verfügungen
  • Erben mit Geburtsdatum und Anteil an der Verlassenschaft
  • Ersatzerben (für welchen Erben, Name, Geburtsdatum)
  • Einzelne Vermächtnisse und wer sie jeweils erhält
  • Weitere Anordnungen (zB Testamentsvollstrecker, Begräbnis)
  • Anzahl der Blätter des Testaments
  • Ort
  • Datum
  • Erster Zeuge
  • Geburtsdatum des ersten Zeugen
  • Anschrift des ersten Zeugen
  • Zweiter Zeuge
  • Geburtsdatum des zweiten Zeugen
  • Anschrift des zweiten Zeugen
  • Dritter Zeuge
  • Geburtsdatum des dritten Zeugen
  • Anschrift des dritten Zeugen

Vorschau

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Häufige Fragen

Wie wird ein fremdhändiges Testament in Österreich gültig unterschrieben?
Sie unterschreiben das ausgedruckte Testament eigenhändig, während drei Zeugen gleichzeitig anwesend sind, und schreiben mit der Hand einen Zusatz darunter, dass die Urkunde Ihren letzten Willen enthält, etwa „Das ist mein letzter Wille“. Danach unterschreibt jeder Zeuge auf derselben Urkunde, mit einem eigenhändigen Zusatz wie „als ersuchter Testamentszeuge“. Wer die Zeugen sind, muss aus der Urkunde hervorgehen – dafür gibt es Felder für Name, Geburtsdatum und Anschrift. Den Inhalt müssen die Zeugen nicht kennen (§ 579 ABGB).
Wer darf in Österreich nicht Zeuge eines Testaments sein?
Unfähig sind Minderjährige – ab 14 Jahren nur bei einem Nottestament zugelassen –, Personen, die die Errichtung nicht wahrnehmen können, und wer Ihre Sprache nicht versteht (§ 587 ABGB). Befangen sind ein Erbe oder Vermächtnisnehmer für die eigene Zuwendung, sein Ehegatte, eingetragener Partner oder Lebensgefährte, die Eltern, Kinder und Geschwister beider sowie gesetzliche Vertreter, Organe, Gesellschafter, Machthaber und Dienstnehmer einer bedachten Person (§ 588 ABGB). Wählen Sie drei volljährige Personen, die weder bedacht noch einer bedachten Person nahe sind.
Darf ein Testament in Österreich aus mehreren losen Blättern bestehen?
Nicht als lose Blätter. Der OGH hielt ein Testament für ungültig, weil die Zeugen auf einem losen, sonst leeren Blatt unterschrieben hatten, das nur mit einer Büroklammer am Text hing (2 Ob 192/17z), ebenso eines, dessen zweites loses Blatt nur Ort, Datum, den Zusatz und die Unterschriften trug (2 Ob 143/19x). Drucken Sie das Testament daher beidseitig auf ein einziges Blatt. Braucht es mehr Blätter, verbinden Sie sie schon vor dem Unterschreiben so fest, dass sie sich nur durch Beschädigung trennen lassen, etwa durch Binden oder Kleben; eine einzelne Heftklammer genügt nach der Rechtsprechung nicht. Elektronisch geht es nie (§ 4 Abs 2 SVG).
Wie wird in Österreich ein eigenhändiges Testament ohne Zeugen geschrieben?
Das eigenhändige Testament schreiben Sie vollständig mit der Hand und unterschreiben es (§ 578 ABGB); Ort und Datum sind nicht vorgeschrieben, aber ratsam. Ein Muster zum Abschreiben: „Testament. Ich widerrufe alle früheren letztwilligen Verfügungen. Mein gesamtes Vermögen soll (Name, Geburtsdatum) erben.“ Darunter Ort, Datum und Unterschrift. Ein ausgefülltes Formular oder ein Ausdruck genügt dafür nicht – das geht nur mit drei Zeugen. Ein Notar oder Rechtsanwalt kann jedes Testament verwahren und registrieren.
Wer hat in Österreich Anspruch auf den Pflichtteil?
Seit der Erbrechtsreform, die für Todesfälle ab 2017 gilt, sind nur noch die Nachkommen und der Ehegatte oder eingetragene Partner pflichtteilsberechtigt; Eltern und weitere Vorfahren haben ihren Pflichtteil verloren. Der Pflichtteil ist ein Anspruch auf Geld gegen die Erben. Wer Pflichtteilsberechtigte im Testament nicht oder zu gering bedenkt, muss damit rechnen, dass sie ihn fordern. Enterben oder den Pflichtteil mindern kann man nur aus den Gründen, die das ABGB nennt.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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