Eigenhändiges Testament: Vorlage zum Abschreiben von Hand (Polen)

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Eine Testamentsvorlage zum eigenhändigen Abschreiben, mit Anleitung. Ein Ausdruck dieser Vorlage ist kein Testament: In Polen ist ein eigenhändiges Testament nur gültig, wenn der Erblasser es vollständig von Hand schreibt, unterschreibt und datiert (Art. 949 § 1 des polnischen Zivilgesetzbuchs). Enthalten sind ein Mustertext – Widerruf früherer Testamente, Erbeinsetzung, ein Vermächtnis und ein Testamentsvollstrecker – sowie Hinweise zum Pflichtteil (zachowek), zu dem, was ein eigenhändiges Testament nicht enthalten kann, und zur Hinterlegung beim Notar mit Eintrag ins Notarielle Testamentsregister (NORT). Der andere Weg ist das notarielle Testament.

  • Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
Polski
Protokoll
Recht
Polen
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2 Seiten

Veröffentlicht vonDocMuse

Wann Sie dieses Dokument brauchen

  • Sie möchten Ihr Testament in Polen selbst von Hand schreiben und brauchen eine Vorlage zum Abschreiben.
  • Sie möchten Ihre Wohnung oder Ersparnisse einer bestimmten Person hinterlassen und das eigenhändig festhalten.
  • Sie haben ein altes Testament und möchten es durch ein neues, handgeschriebenes ersetzen.
  • Sie möchten wissen, wie man ein Testament zu Hause richtig schreibt.

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Häufige Fragen

Ist in Polen ein am Computer geschriebenes und von Hand unterschriebenes Testament gültig?
Nein. Ein eigenhändiges Testament ist nur gültig, wenn der Erblasser es vollständig von Hand schreibt, unterschreibt und datiert (Art. 949 § 1 des polnischen Zivilgesetzbuchs). Ein Ausdruck dieser Vorlage, ein mit Kugelschreiber unterschriebener Computertext oder ein Scan davon ist kein Testament und hat keine Wirkung. Schreiben Sie die Vorlage vollständig eigenhändig auf Papier ab, unterschreiben Sie unter dem Text und setzen Sie das Datum dazu.
Wie wird ein eigenhändiges Testament ins polnische Notarielle Testamentsregister eingetragen?
Die Eintragung ist freiwillig. Ein eigenhändiges Testament gelangt in das Notarielle Testamentsregister (NORT) der Landesnotarkammer nur, wenn der Erblasser es einem Notar zur Verwahrung übergibt und die Eintragung beantragt. Das Register enthält nicht den Inhalt, sondern nur, bei welchem Notar das Testament liegt; nach dem Tod gibt ein Notar diese Auskunft gegen Vorlage der Sterbeurkunde. Für Annahme und Verwahrung berechnet der Notar eine Vergütung nach der Notargebührenordnung.
Wer kann in Polen den Pflichtteil verlangen, wenn ein eigenhändiges Testament die Familie übergeht?
Abkömmlinge, Ehegatte und Eltern des Erblassers, die gesetzliche Erben wären. Ihnen steht die Hälfte des Werts ihres gesetzlichen Erbteils zu, zwei Drittel, wenn sie dauerhaft arbeitsunfähig oder minderjährige Abkömmlinge sind (Art. 991 § 1 des polnischen Zivilgesetzbuchs). Der Pflichtteil (zachowek) ist ein Geldanspruch gegen den Erben, kein Anteil am Nachlass. Entzogen werden kann er nur durch Enterbung aus den Gründen des Art. 1008, die im Testament genannt sind (Art. 1009).
Was geschieht in Polen mit einem eigenhändigen Testament nach dem Tod des Erblassers?
Wer das Testament besitzt, reicht es beim Nachlassgericht ein, sobald er vom Tod erfährt, es sei denn, er hat es bei einem Notar hinterlegt (Art. 646 § 1 der polnischen Zivilprozessordnung); wer das ohne Grund unterlässt, haftet für den Schaden, und das Gericht kann ein Ordnungsgeld verhängen. Das Testament wird eröffnet und verkündet, und die Erben erhalten einen gerichtlichen Beschluss über den Erwerb des Nachlasses oder eine notarielle Erbbescheinigung.

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