Elternvereinbarung für ein Scheidungs- oder Trennungsverfahren (Polen)
Polen · auf Polnisch · für Eltern
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Eine schriftliche Vereinbarung von Eltern, die sich in Polen scheiden lassen oder trennen, über die Ausübung der elterlichen Sorge und den Umgang mit den Kindern: wo die Kinder wohnen, was die Eltern gemeinsam entscheiden, regelmäßige Umgangszeiten, Ferien, Feiertage, Abholen, Telefonkontakt und ein Vorschlag zum Kindesunterhalt. Das Gericht berücksichtigt eine solche Vereinbarung, wenn sie dem Kindeswohl entspricht (Art. 58 § 1 des polnischen Familien- und Vormundschaftsgesetzbuchs), entscheidet über Scheidung, Sorge, Umgang und Unterhalt aber selbst im Urteil. Beide Eltern unterschreiben sie und reichen sie mit der Scheidungsklage oder im Verfahren beim Bezirksgericht ein.
- Für die Verwendung in Polen
- Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Sie lassen sich in Polen scheiden und möchten mit dem anderen Elternteil festlegen, bei wem die Kinder wohnen.
- Sie trennen sich und möchten aufschreiben, wann die Kinder den anderen Elternteil sehen, auch in den Ferien.
- Der Scheidungstermin rückt näher, und Sie möchten dem Gericht einen von beiden Eltern unterschriebenen Plan vorlegen.
- Sie möchten für die Zeit nach der Scheidung einen schriftlichen Erziehungsplan für Ihre Kinder.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Datum
- Ort
- Elternteil, bei dem die Kinder leben
- Anschrift des Elternteils, bei dem die Kinder leben
- Umgangsberechtigter Elternteil
- Anschrift des umgangsberechtigten Elternteils
- Gericht und Aktenzeichen, wenn das Scheidungs- oder Trennungsverfahren schon läuft
- Kinder
- Regelmäßige Umgangszeiten (Tage, Uhrzeiten, Rhythmus)
- Umgang in den Schulferien
- Abholen und Zurückbringen der Kinder (wer, wann, wo)
- Umgang an Feiertagen und Geburtstagen
- Telefon- und Videokontakt zwischen den Umgangszeiten
- Vorgeschlagener Anteil jedes Elternteils am Kindesunterhalt (Beträge, Zahltag)
- Sonstige Bedingungen
Häufige Fragen
- Muss ein polnisches Gericht die Vereinbarung der Eltern über die Kinder bei der Scheidung übernehmen?
- Nein, aber es berücksichtigt sie, wenn sie dem Kindeswohl entspricht (Art. 58 § 1 des polnischen Familien- und Vormundschaftsgesetzbuchs); dann kann es die elterliche Sorge bei beiden Eltern belassen und den Umgang so regeln, wie sie es vereinbart haben. Ohne Vereinbarung entscheidet das Gericht selbst über Sorge und Umgang, unter Beachtung des Rechts des Kindes auf Erziehung durch beide Eltern, und kann die Ausübung der Sorge einem Elternteil übertragen und die des anderen beschränken (Art. 58 § 1a). Bei einer Trennung gelten dieselben Regeln (Art. 61³ § 1).
- Wo und wann reicht man die Elternvereinbarung in einem polnischen Scheidungsverfahren ein?
- Beim Bezirksgericht (sąd okręgowy), das die Scheidung oder Trennung verhandelt: als Anlage zur Klage, zur Klageerwiderung oder in der Verhandlung. Beide Eltern unterschreiben sie, ein Exemplar kommt zu den Akten. Das Gericht kann die Eltern auch an eine Mediation verweisen; was sie mit dem Mediator vereinbaren, wird dem Gericht vorgelegt. Die Ehe von Eltern gemeinsamer minderjähriger Kinder scheidet das Gericht durch Urteil, und eine Vereinbarung über die Kinder ändert daran nichts.
- Ist eine außergerichtliche Elternvereinbarung in Polen vollstreckbar?
- Die Vereinbarung allein ist kein Vollstreckungstitel. Sie bindet über die Entscheidung, die sie übernimmt: das Scheidungsurteil oder einen Beschluss des Vormundschaftsgerichts. Erfüllt ein Elternteil die Umgangspflichten aus einer solchen Entscheidung oder aus einem Vergleich vor Gericht oder einem Mediator nicht, kann das Vormundschaftsgericht ihm die Zahlung eines Geldbetrags für jeden Verstoß androhen (Art. 598¹⁵ der polnischen Zivilprozessordnung). Eltern, die sich nicht scheiden lassen, können die Vereinbarung dem Vormundschaftsgericht vorlegen (Art. 107 des Familien- und Vormundschaftsgesetzbuchs).
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
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