Eigenhändiges Testament: Mustertext zum Abschreiben von Hand (Deutschland)

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Ein Testament ohne Notar ist in Deutschland nur gültig, wenn Sie es vollständig mit der Hand schreiben und eigenhändig unterschreiben (§ 2247 BGB) – ein Ausdruck, ein am Computer geschriebener oder ein ausgefüllter Text ist als Testament unwirksam. Dies ist deshalb kein Formular, sondern ein Mustertext mit Anleitung zum Abschreiben: Widerruf früherer Testamente, Erben, Ersatzerbe, Vermächtnis, Testamentsvollstrecker, Ort, Datum und Unterschrift, dazu Pflichtteil und amtliche Verwahrung beim Amtsgericht. Kostenlose Erläuterungen gibt etwa die Broschüre „Erben und Vererben“ des Bayerischen Justizministeriums; das Testament beim Notar ist der andere Weg.

  • Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
  • Dokument auf Deutsch
Protokoll
Recht
Deutschland
Deutsch
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2 Seiten

Veröffentlicht vonDocMuse

Wann Sie dieses Dokument brauchen

  • Sie möchten Ihren letzten Willen in Deutschland selbst von Hand aufschreiben.
  • Sie wollen festlegen, wer einmal Ihr Haus oder Ihr Erspartes erbt.
  • Sie wollen ein altes Testament durch ein neues ersetzen und brauchen eine klare Formulierung.
  • Sie suchen eine Vorlage für ein handschriftliches Testament, die Sie Wort für Wort abschreiben können.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Erblasser
  • Geburtsdatum des Erblassers
  • Anschrift des Erblassers
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  • Datum

Häufige Fragen

Warum gilt ein ausgedrucktes oder ausgefülltes Testament in Deutschland nicht?
Weil § 2247 BGB verlangt, dass Sie die ganze Erklärung eigenhändig schreiben und unterschreiben. Ein Ausdruck, ein am Computer geschriebener Text und ein Vordruck, in den nur Namen eingetragen werden, sind als Testament unwirksam – auch mit Ihrer Unterschrift darunter. Schreiben Sie diesen Mustertext deshalb vollständig mit der Hand ab, mit Ort und Datum, und unterschreiben Sie am Ende mit Vor- und Familiennamen. Wer minderjährig ist oder Geschriebenes nicht lesen kann, kann kein eigenhändiges Testament errichten (§ 2247 Abs. 4 BGB); für diese Fälle gibt es das Testament vor dem Notar.
Wo bewahre ich mein Testament in Deutschland auf, und was kostet die amtliche Verwahrung?
Zu Hause darf es liegen, kann dort aber verloren gehen oder nach Ihrem Tod nicht gefunden werden. Sicherer ist die besondere amtliche Verwahrung, die jedes Amtsgericht auf Ihren Antrag übernimmt (§ 2248 BGB): Die Gerichtsgebühr beträgt 82 €, und das Gericht meldet das Testament dem Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer, wofür 15,50 € anfallen. So erfährt das Nachlassgericht nach Ihrem Tod von dem Testament und eröffnet es. Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern (§ 2259 BGB).
Eigenhändiges oder notarielles Testament – worin unterscheiden sie sich in Deutschland?
Das eigenhändige Testament kostet selbst nichts – eine Gebühr hat nur die freiwillige Verwahrung –, birgt aber Risiken: unklare Formulierungen, Formfehler, Verlust. Beim notariellen Testament (§ 2232 BGB) berät der Notar, prüft die Testierfähigkeit und gibt die Urkunde in amtliche Verwahrung; die Gebühr richtet sich nach dem Vermögen. Gehört eine Immobilie zum Nachlass, genügt dem Grundbuchamt ein notarielles Testament mit dem Eröffnungsprotokoll; bei einem eigenhändigen Testament braucht der Erbe dort einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis (§ 35 Abs. 1 GBO).

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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