Betreuungsverfügung nach § 1816 BGB

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Ein kostenloses Muster der Betreuungsverfügung gibt das Bundesjustizministerium heraus; dieses Dokument ist eine eigene Fassung. Sie legen fest, wen das Betreuungsgericht zu Ihrem rechtlichen Betreuer bestellen soll, wer ersatzweise in Frage kommt und wen Sie ablehnen, und halten Ihre Wünsche zu Wohnen, Pflege und Lebensführung fest. Ihrem Vorschlag ist zu folgen, es sei denn, die Person ist ungeeignet (§ 1816 Abs. 2 BGB), und der Betreuer richtet sich nach Ihren Wünschen (§ 1821 BGB). Eigenhändig unterschreiben; eine Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde ist möglich.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Erklärender
  • Geburtsdatum des Erklärenden
  • Wohnanschrift des Erklärenden
  • Gewünschter Betreuer
  • Geburtsdatum des gewünschten Betreuers
  • Anschrift des gewünschten Betreuers
  • Ersatzweise gewünschter Betreuer (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
  • Person, die nicht Betreuer werden soll
  • Wohnen bei Pflegebedarf
  • Bevorzugte Pflegeeinrichtung (falls ein Umzug nötig wird)
  • Hinweis auf eine Patientenverfügung
  • Weitere Wünsche zur Lebensführung und Betreuung
  • Ort
  • Datum

Vorschau

Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.

Vorschau folgt in Kürze

Häufige Fragen

Gibt es ein kostenloses Muster der Betreuungsverfügung?
Ja, das Bundesjustizministerium gibt eines kostenlos heraus, ebenso etwa das bayerische Justizministerium in seiner Vorsorgebroschüre. Dieses Dokument ist eine eigene Fassung: Es benennt die Person, die Sie als Betreuer wünschen, eine Ersatzperson und auf Wunsch eine Person, die Sie ablehnen, hält Ihre Wünsche zu Wohnen und Pflege fest und erinnert jeden, der es verwahrt, an seine Pflicht, es dem Betreuungsgericht zu übermitteln.
Wann ist eine Betreuungsverfügung statt einer Vorsorgevollmacht sinnvoll?
Wenn Sie niemandem eine Vollmacht geben möchten, die ohne Aufsicht wirkt, oder als Rückfallebene, falls eine Vollmacht nicht ausreicht. Ein Betreuer wird vom Betreuungsgericht bestellt und beaufsichtigt. Wünschen Sie eine bestimmte Person, ist dem zu entsprechen, es sei denn, sie ist ungeeignet; lehnen Sie eine Person ab, ist auch das zu beachten (§ 1816 Abs. 2 BGB). Mit einer wirksamen Vorsorgevollmacht ist ein Betreuer meist gar nicht nötig.
Wie erfährt das Betreuungsgericht von meiner Betreuungsverfügung?
Wer das Dokument besitzt, muss es dem Betreuungsgericht unverzüglich übermitteln, sobald er von einem Verfahren zur Bestellung eines Betreuers erfährt (§ 1816 Abs. 2 Satz 4 BGB). Damit das gelingt, sagen Sie Ihren Angehörigen, wo es liegt, oder geben Sie ihnen eine Kopie. Zusätzlich können Sie die Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen, in dem die Betreuungsgerichte nachsehen können (§§ 78a, 78b BNotO).
Muss die Betreuungsverfügung beglaubigt werden, und wie unterschreibe ich sie?
Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz nicht vor. Drucken Sie das Dokument aus und unterschreiben Sie es eigenhändig mit Ort und Datum, damit niemand an seiner Echtheit zweifelt. Eine öffentliche Beglaubigung ist freiwillig: Die Betreuungsbehörde Ihres Kreises oder Ihrer Stadt beglaubigt die Unterschrift für 10 € (§ 7 BtOG). Ändern sich Ihre Wünsche, setzen Sie eine neue Verfügung auf und vernichten die alte.
Muss sich ein Betreuer an meine Wünsche halten?
Grundsätzlich ja. Der Betreuer muss Ihre Wünsche feststellen und ihnen entsprechen, auch denen, die Sie vor seiner Bestellung geäußert haben, es sei denn, Sie wollen erkennbar nicht mehr an ihnen festhalten (§ 1821 Abs. 2 BGB). Nicht folgen muss er einem Wunsch nur, wenn dessen Erfüllung Sie oder Ihr Vermögen erheblich gefährden würde und Sie diese Gefahr wegen Ihrer Krankheit oder Behinderung nicht erkennen oder nicht danach handeln können, oder wenn sie ihm nicht zuzumuten ist (§ 1821 Abs. 3 BGB). Das Betreuungsgericht beaufsichtigt ihn dabei.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.

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