Austrittserklärung aus einer Kirche oder Religionsgesellschaft (Österreich)
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Die schriftliche Erklärung für den Kirchenaustritt in Österreich, an die Bezirkshauptmannschaft oder den Magistrat Ihres Wohnsitzes, in Wien an das Magistratische Bezirksamt: mit der Kirche oder Religionsgesellschaft, die Sie verlassen, Ihren Daten und, wenn Sie wollen, dem Ersuchen um eine Bestätigung. Der Austritt wird mit der Erklärung bei der Behörde wirksam; sie teilt ihn der Kirche mit. Die Erklärung ist gebührenfrei und auch persönlich oder mit dem Formular möglich, das die Behörde kostenlos bereitstellt. Ab 14 Jahren entscheiden Sie selbst. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit einer Ausweiskopie einreichen.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Erklärender
- Wohnanschrift des Erklärenden
- Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat Ihres Wohnsitzes (in Wien: Magistratisches Bezirksamt)
- Anschrift der Bezirkshauptmannschaft oder des Magistrats
- Ort
- Datum
- Kirche oder Religionsgesellschaft, aus der Sie austreten (zB römisch-katholische Kirche)
- Pfarre oder Gemeinde der Taufe oder Aufnahme (falls bekannt)
- Akademischer Grad (falls vorhanden, zB Mag., Dr., BSc)
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Schriftliche Bestätigung des Austritts
- Beilagen
Vorschau
Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.
Häufige Fragen
- Wie erkläre ich in Österreich meinen Austritt aus der Kirche?
- Bei der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat Ihres Wohnsitzes, in Wien beim Magistratischen Bezirksamt Ihres Wohnbezirks, persönlich oder schriftlich – formlos wie mit diesem Schreiben oder mit dem Formular, das die Behörde kostenlos bereitstellt; Wien bietet dafür auch ein Online-Formular an. Die Erklärung ist gebührenfrei. Bei schriftlicher Erklärung verlangen viele Behörden eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises, manche einen Nachweis der Mitgliedschaft wie den Taufschein; fragen Sie im Zweifel nach. Die Behörde teilt den Austritt der Kirche oder Religionsgesellschaft mit.
- Ab welchem Alter kann man in Österreich ohne die Eltern aus der Kirche austreten?
- Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr: Dann sind Jugendliche religionsmündig und entscheiden über ihr Religionsbekenntnis selbst, ohne Zustimmung der Eltern. Für jüngere Kinder entscheiden die Eltern nach dem Gesetz über die religiöse Kindererziehung; fragen Sie die Behörde, welche Erklärungen sie dann braucht. Dieses Schreiben ist für die eigene Erklärung ab 14 Jahren gedacht.
- Muss ich nach dem Kirchenaustritt in Österreich noch Kirchenbeitrag zahlen?
- Der Kirchenbeitrag ist keine staatliche Steuer, sondern ein privatrechtlicher Beitrag, den die Kirche selbst nach ihrer Beitragsordnung einhebt. Der Austritt wird mit Ihrer Erklärung bei der Behörde wirksam; ab wann keine Beiträge mehr vorgeschrieben werden und was mit bereits vorgeschriebenen geschieht, regelt die Beitragsordnung. Bewahren Sie die Bestätigung der Behörde auf und schicken Sie der Kirchenbeitragsstelle eine Kopie.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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