Vereinbarung über das Zusammenleben unverheirateter Partner (Zypern)
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Eine private Vereinbarung zwischen zwei Partnern, die in Zypern ohne Ehe oder eingetragene Partnerschaft zusammenleben: die gemeinsame Wohnung und wer ein Recht daran hat, wie die Ausgaben aufgeteilt werden, was wem gehört und was gemeinsam ist und wie sie sich bei einer Trennung auseinandersetzen. Das Gesetz regelt das formlose Zusammenleben nicht; die Vereinbarung hält daher fest, was sonst bewiesen werden müsste. Sie ist keine eingetragene Partnerschaft: Diese wird nach Gesetz 184(I)/2015 von jedem Paar eingegangen und hat die Wirkungen der Ehe, außer der Adoption.
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- Frist für den Auszug nach der Trennung
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- Persönliches Vermögen jedes Partners
- Gemeinsam erworbenes Vermögen und Anteile daran
- Frist für die Abrechnung nach der Trennung
- Sonstige Bedingungen
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Häufige Fragen
- Was unterscheidet in Zypern eine Vereinbarung über das Zusammenleben von einer eingetragenen Partnerschaft?
- Eine eingetragene Partnerschaft nach Gesetz 184(I)/2015 steht jedem Paar offen, wird vor der vom Gesetz bestimmten Stelle eingegangen und hat die Wirkungen der Ehe, außer der Adoption: Erbrechte und den Anspruch auf einen Anteil am Vermögenszuwachs des anderen nach Gesetz 232/1991. Eine Vereinbarung über das Zusammenleben ist ein einfacher Vertrag nach dem zyprischen Vertragsgesetz (Cap. 149) und regelt nur, was in ihr steht: die Wohnung, die Ausgaben und das Vermögen. Ein Paar, das die Wirkungen der Ehe ohne Heirat will, wählt die eingetragene Partnerschaft.
- Hat ein unverheirateter Partner in Zypern Rechte am Vermögen des anderen?
- Das Gesetz regelt das formlose Zusammenleben nicht, und Partner, die weder verheiratet noch in einer eingetragenen Partnerschaft sind, haben keine automatischen Rechte am Vermögen des anderen. Die Drittel-Vermutung des Gesetzes 232/1991 gilt für Ehegatten und eingetragene Partner, nicht für sie. Ein Anspruch kann sich auf die Grundsätze des Billigkeitsrechts (Equity) stützen, ist aber schwierig und kostspielig. Die Vereinbarung hält von Anfang an fest, was wem gehört, was gemeinsam ist und wie Geld zurückgezahlt wird, das ein Partner für das Vermögen des anderen ausgibt.
- Beerben sich unverheiratete Partner in Zypern gegenseitig?
- Nicht ohne Testament. Die gesetzliche Erbfolge beruft den Ehegatten oder eingetragenen Partner und die Verwandten, nicht einen Partner in einer formlosen Beziehung, und eine Vereinbarung über das Zusammenleben ändert daran nichts. Ein Partner, der dem anderen etwas hinterlassen will, errichtet ein Testament, das in Zypern eine Grenze hat: Wer Kinder hinterlässt, kann nur über ein Viertel des Nachlasses frei verfügen, und wer einen Ehegatten oder Elternteil, aber keine Kinder hinterlässt, über die Hälfte.
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