Trennung oder Scheidung vor dem Bürgermeister im Rathaus: Vereinbarung der Ehegatten (Italien)

Italien · auf Italienisch

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Für Ehegatten, die sich einvernehmlich in der Gemeinde (Comune) vor dem Bürgermeister als Standesbeamten trennen oder scheiden lassen wollen, ohne Gericht (Art. 12 des italienischen Gesetzesdekrets 132/2014). Das ist nur möglich ohne minderjährige Kinder, ohne volljährige Kinder, die geschäftsunfähig, schwerbehindert oder wirtschaftlich nicht selbständig sind, und ohne Vermögensübertragungen; ein regelmäßiger Unterhalt ist möglich. Der Text bereitet die persönlichen Erklärungen vor und erinnert an die Bestätigung nach frühestens dreißig Tagen. Mit Kindern führt die einvernehmliche Trennung über das Gericht oder die begleitete Verhandlung, beide mit Anwälten. Auf Italienisch.

  • Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
Recht
Italiano
Italien
Antrag
Ausdrucken und unterschreiben
2 Seiten

Veröffentlicht vonDocMuse

Wann Sie dieses Dokument brauchen

  • Sie möchten sich in Italien einvernehmlich trennen und haben keine gemeinsamen Kinder.
  • Sie wollen die Trennung oder Scheidung im Rathaus erledigen, ohne vor Gericht zu gehen.
  • Ihre Kinder sind erwachsen und selbständig, und die Entscheidung zur Scheidung ist gemeinsam.
  • Sie leben schon getrennt und wollen jetzt die Scheidung vor dem Bürgermeister in der Gemeinde.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Gemeinde (Comune)
  • Erster Ehegatte
  • Codice fiscale (italienische Steuernummer) des ersten Ehegatten
  • Geburtsort und -datum des ersten Ehegatten
  • Anschrift des ersten Ehegatten
  • Zweiter Ehegatte
  • Codice fiscale (italienische Steuernummer) des zweiten Ehegatten
  • Geburtsort und -datum des zweiten Ehegatten
  • Anschrift des zweiten Ehegatten
  • Datum der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft
  • Standesamt, bei dem die Heiratsurkunde geführt wird
  • Gewünschte Vereinbarung (Trennung, Scheidung oder Änderung der Bedingungen)
  • Frühere Trennung oder Scheidung, Behörde und Datum (nur bei Scheidung oder Änderung)
  • Unterhalt zwischen den Ehegatten
  • Ehegatte, der den Unterhalt zahlt (nur wenn vereinbart)
  • Monatlicher Unterhalt in Euro (nur wenn vereinbart)
  • Fälligkeit und Zahlungsweise des Unterhalts (nur wenn vereinbart)
  • Ort
  • Datum

Häufige Fragen

Wann können sich Ehegatten in Italien ohne Gericht in der Gemeinde trennen oder scheiden lassen?
Wenn sie sich einig sind und weder minderjährige Kinder noch volljährige Kinder haben, die geschäftsunfähig, schwerbehindert oder wirtschaftlich nicht selbständig sind (Art. 12 des Gesetzesdekrets 132/2014). Die Vereinbarung darf keine Vermögensübertragungen enthalten: weder Eigentumswechsel noch Einmalzahlungen; ein regelmäßiger Unterhalt ist dagegen zulässig (Staatsrat, Urteil Nr. 4478/2016). Zuständig ist die Gemeinde, in der einer der Ehegatten wohnt, oder die, in der die Eheschließung eingetragen ist.
Wie läuft die Trennung bei einer italienischen Gemeinde ab, und was kostet sie?
Man vereinbart einen Termin beim Standesamt, und die Ehegatten erscheinen persönlich, ohne dass ein Anwalt nötig ist, um ihre Erklärungen abzugeben; der Standesbeamte nimmt die Urkunde auf und lässt sie unterschreiben. Bei Trennung und Scheidung kommen die Ehegatten frühestens dreißig Tage später wieder, um die Vereinbarung zu bestätigen: Wer nicht erscheint, bestätigt nicht (Art. 12 Abs. 3 des Gesetzesdekrets 132/2014). An die Gemeinde ist eine feste Gebühr von 16 € zu zahlen. Viele Gemeinden veröffentlichen ein eigenes kostenloses Terminformular.
Wie lange nach der Trennung können sich Ehegatten bei einer italienischen Gemeinde scheiden lassen?
Sechs Monate nach einer einvernehmlichen Trennung, auch einer vor der Gemeinde oder im Wege der begleiteten Verhandlung geschlossenen, und zwölf Monate nach einer gerichtlichen Trennung, sofern die Ehegatten nicht wieder zusammenleben (Art. 3 des Gesetzes 898/1970 in der Fassung des Gesetzes 55/2015). Für die Scheidung vor der Gemeinde gelten dieselben Voraussetzungen zu Kindern und Vermögen wie für die Trennung.
Was tun, wenn in Italien minderjährige Kinder da sind oder Vermögen übertragen werden soll?
Dann ist der Weg über die Gemeinde ausgeschlossen. Es bleiben die einvernehmliche Trennung vor Gericht auf gemeinsamen Antrag, der seit dem 1. März 2023 mit einem Anwalt gestellt wird, der beide Ehegatten vertreten darf, und die begleitete Verhandlung mit mindestens einem Anwalt je Partei (Art. 6 des Gesetzesdekrets 132/2014). Für diese Fälle ist dieser Text nicht gedacht.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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