Antrag auf allgemeinen Bürgerzugang zu Informationen (Italien)

Recht
Italiano
Italien
Antrag
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Ein italienischer Antrag in italienischer Sprache, den jeder ohne Begründung stellen kann, auf Daten und Unterlagen einer Behörde (Art. 5 Abs. 2 des Gesetzesdekrets 33/2013, das italienische Informationsfreiheitsgesetz), in den Grenzen von Art. 5-bis. Die Behörde antwortet binnen 30 Tagen; eine Ablehnung überprüft der Transparenzbeauftragte. Die Herausgabe ist kostenlos, bis auf die Kosten von Kopien auf Papier oder Datenträger: keine Stempelmarke. Viele Behörden haben ein kostenloses Formular im Bereich „Amministrazione trasparente“. Versand per PEC oder E-Mail.

  • Für die Verwendung in Italien
  • Zuletzt aktualisiert: 14. Oktober 2026

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Wann Sie dieses Dokument brauchen

  • Sie möchten wissen, wie viel Ihre Gemeinde in Italien für eine bestimmte Sanierung ausgegeben hat.
  • Sie interessieren sich für Daten zur Wasserqualität, die die Region hat.
  • Eine Behörde hat ein Dokument nicht veröffentlicht, das Sie lesen möchten.
  • Sie möchten eine Behörde um Informationen bitten, ohne einen Grund zu nennen.

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  • Wie Sie die Daten erhalten möchten

Häufige Fragen

Muss man beim allgemeinen Bürgerzugang in Italien begründen, wozu man die Unterlagen will?
Nein: Jeder kann Daten und Unterlagen einer Behörde ohne Begründung verlangen. Die Behörde darf nur aus den Gründen des Art. 5-bis Gesetzesdekret 33/2013 ablehnen, etwa Datenschutz, Sicherheit oder Ermittlungen, und muss Betroffene informieren, die zehn Tage für einen Widerspruch haben. Viele Behörden haben ein kostenloses Formular: Sie finden es im Bereich „Amministrazione trasparente“ ihrer Website.
Was tun, wenn der Bürgerzugang abgelehnt wird oder keine Antwort kommt?
Sie können eine Überprüfung durch den Beauftragten für Korruptionsprävention und Transparenz verlangen, der binnen zwanzig Tagen entscheidet (Art. 5 Abs. 7 Gesetzesdekret 33/2013); gegen seine oder die erste Entscheidung ist Klage beim regionalen Verwaltungsgericht möglich (Art. 116 der Verwaltungsprozessordnung). Bei Akten von Regionen und Kommunen kann man sich auch an den zuständigen Bürgerbeauftragten (difensore civico) wenden. In der Provinz Bozen muss das Amt den Antrag auch auf Deutsch annehmen, im Aostatal auch auf Französisch.
An welches Amt geht der Antrag auf Bürgerzugang?
An das Amt, das die Daten oder Unterlagen hat, an das Bürgerbüro (URP) oder an das im Bereich „Amministrazione trasparente“ der Website genannte Amt (Art. 5 Abs. 3 Gesetzesdekret 33/2013). Versand per PEC oder über den Kanal, den die Behörde angibt; der Antrag ist kostenlos und ohne Stempelmarke. Beschreiben Sie Daten oder Unterlagen so genau wie möglich: Ein zu allgemeiner Antrag kann abgelehnt werden.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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