Antrag auf Informationen von öffentlichem Interesse (Rumänien)
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Der Antrag, mit dem jeder in Rumänien von einer öffentlichen Stelle Informationen über deren Tätigkeit erhält – Ausgaben, Verträge, Entscheidungen, Organisation –, ohne einen Grund angeben zu müssen (Gesetz Nr. 544/2001). Die Stelle antwortet innerhalb von 10 Tagen, bei komplexen Informationen spätestens innerhalb von 30, und eine Ablehnung muss innerhalb von 5 Tagen begründet werden. Der Antrag gibt an, in welcher Form die Antwort gewünscht wird.
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Häufige Fragen
- Wie schnell muss eine rumänische öffentliche Stelle auf einen Informationsantrag antworten?
- Innerhalb von 10 Tagen nach der Registrierung des Antrags oder, wenn die Informationen schwer zusammenzutragen sind, spätestens innerhalb von 30 Tagen, sofern der Antragsteller innerhalb der ersten 10 Tage über die Verlängerung informiert wird (Art. 7 des rumänischen Gesetzes Nr. 544/2001). Eine Ablehnung wird mit Begründung innerhalb von 5 Tagen versandt.
- Muss ein Informationsantrag in Rumänien begründet werden?
- Nein. Das Gesetz verlangt vom Antragsteller nicht, zu sagen, warum er die Informationen möchte: Es genügt, die Stelle zu nennen, die Informationen so zu beschreiben, dass sie sich identifizieren lassen, und einen Namen und eine Anschrift für die Antwort anzugeben (Art. 6 des rumänischen Gesetzes Nr. 544/2001). Informationen von öffentlichem Interesse betreffen die Tätigkeit der Stelle – Ausgaben, Verträge, Entscheidungen, Organisation.
- Was gilt, wenn auf einen rumänischen Informationsantrag keine Antwort kommt oder er abgelehnt wird?
- Innerhalb von 30 Tagen, nachdem man von der Ablehnung oder der ausbleibenden Antwort erfahren hat, kann beim Leiter der Stelle eine Verwaltungsbeschwerde eingelegt werden (Art. 21 des rumänischen Gesetzes Nr. 544/2001), und innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Antwortfrist eine Klage bei der Kammer für Verwaltungsstreitigkeiten des Tribunals am Wohnsitz des Antragstellers oder am Sitz der Stelle (Art. 22). Das Gericht kann die Stelle verpflichten, die Informationen herauszugeben und immateriellen oder materiellen Schadensersatz zu zahlen.
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