Vereinbarung zur einvernehmlichen Scheidung: Name, Kinder, Unterhalt (Rumänien)
Rumänien · auf Rumänisch
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Für Ehegatten in Rumänien, die sich einvernehmlich ohne Gericht scheiden lassen: der Text ihrer Vereinbarung, vorzulegen beim Notar oder, wenn sie keine minderjährigen Kinder haben, beim Standesbeamten (Art. 375 des rumänischen Zivilgesetzbuchs). Er hält den Familiennamen fest, den jeder Ehegatte nach der Scheidung wählt, und für minderjährige Kinder die gemeinsame elterliche Sorge, den Wohnort der Kinder, den Umgang und den Unterhalt. Die Vereinbarung beendet die Ehe nicht: Die Scheidung stellt der Notar oder der Standesbeamte fest, der nach 30 Tagen Bedenkzeit die Scheidungsbescheinigung ausstellt.
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- Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Sie und Ihr Ehepartner in Rumänien haben sich auf die Scheidung geeinigt und wollen nicht vor Gericht.
- Sie haben gemeinsame Kinder und müssen klären, wo sie wohnen und wann der andere Elternteil sie sieht.
- Sie gehen zum Notar oder zum Standesamt und möchten Ihre Absprachen vorher schriftlich festhalten.
- Sie möchten eine schriftliche Scheidungsvereinbarung zu Namen, Kindern und Kindesunterhalt.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Datum
- Ort
- Erster Ehegatte
- Persönliche Identifikationsnummer (CNP) des ersten Ehegatten
- Anschrift des ersten Ehegatten
- Zweiter Ehegatte
- Persönliche Identifikationsnummer (CNP) des zweiten Ehegatten
- Anschrift des zweiten Ehegatten
- Datum der Eheschließung
- Standesamt, bei dem die Heiratsurkunde geführt wird
- Letzte gemeinsame Wohnung der Ehegatten (Anschrift)
- Wo der Scheidungsantrag gestellt wird
- Familienname des ersten Ehegatten nach der Scheidung
- Familienname des zweiten Ehegatten nach der Scheidung
- Minderjährige Kinder der Ehegatten: Name, Geburtsdatum und CNP jedes Kindes (leer lassen, wenn keine)
- Elternteil, bei dem die Kinder leben
- Anschrift des Elternteils, bei dem die Kinder leben
- Umgangsberechtigter Elternteil
- Umgangsregelung des Elternteils, bei dem die Kinder nicht leben (Tage, Ferien, Feiertage)
- Monatlicher Kindesunterhalt in Lei (je Kind oder insgesamt)
- Wann und wie der Unterhalt gezahlt wird (z. B. bis zum 5. jedes Monats auf die IBAN …)
- Wie die Eltern Sonderausgaben für die Kinder teilen (Arzt, Schule, Aktivitäten)
- Familienwohnung nach der Scheidung: wer bleibt und zu welchen Bedingungen
- Gemeinsames Vermögen und seine Aufteilung (Immobilien durch gesonderte notarielle Urkunde)
- Sonstige Bedingungen
Häufige Fragen
- Wann ist in Rumänien die Scheidung beim Standesamt möglich und wann nur beim Notar?
- Der Standesbeamte stellt eine einvernehmliche Scheidung nur fest, wenn die Ehegatten keine minderjährigen Kinder haben – ehelich, nichtehelich oder adoptiert. Mit minderjährigen Kindern ist die Scheidung ohne Gericht nur beim Notar möglich, wenn sich die Ehegatten in allen Fragen der Kinder einig sind; sonst entscheidet das Gericht (Art. 375 des rumänischen Zivilgesetzbuchs). In beiden Fällen wird der Antrag am Ort der Eheschließung oder der letzten gemeinsamen Wohnung gestellt, und nach 30 Tagen Bedenkzeit erscheinen beide persönlich.
- Beendet diese Vereinbarung die Ehe in Rumänien?
- Nein. Die Ehe endet mit der Scheidungsbescheinigung, die der Standesbeamte oder der Notar nach der Bedenkzeit von 30 Tagen ausstellt, wenn die Ehegatten persönlich bestätigen, dass sie an der Scheidung festhalten; die Ehe ist mit dem Tag der Ausstellung aufgelöst (Art. 376 und 382 des rumänischen Zivilgesetzbuchs). Der Notar übernimmt die Vereinbarung über die Kinder und prüft, ob sie deren Wohl entspricht; ist das nicht der Fall, kann er die Scheidung nicht feststellen, und die Ehegatten können das Gericht anrufen.
- Wie hoch darf der Kindesunterhalt nach einer Scheidung in Rumänien sein?
- Die Eltern legen ihn gemeinsam fest, nach dem Bedarf des Kindes und den Mitteln des zahlenden Elternteils. Schuldet ihn ein Elternteil, kann er bis zu einem Viertel von dessen monatlichem Nettoeinkommen für ein Kind betragen, einem Drittel für zwei und der Hälfte für drei oder mehr (Art. 529 Abs. 2 des rumänischen Zivilgesetzbuchs). Als fester Betrag wird er von Gesetzes wegen vierteljährlich an die Inflation angepasst (Art. 531 Abs. 2), und das Gericht kann ihn ändern, wenn sich Bedarf oder Mittel ändern.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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