Widerruf einer Vollmacht (Rumänien)
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Die Mitteilung, mit der die Person, die in Rumänien eine Vollmacht erteilt hat, diese widerruft. Ein Vollmachtgeber kann einen Auftrag jederzeit widerrufen (Art. 2031 des rumänischen Zivilgesetzbuchs), doch der Widerruf bindet den Bevollmächtigten ab dem Zugang und Dritte erst, wenn er ihnen zur Kenntnis gebracht wurde oder sie ihn kannten oder hätten kennen können. Deshalb fordert das Schreiben die Vollmacht zurück und führt die Behörden und Personen auf, die informiert wurden.
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Die Angaben, die das Dokument verlangt.
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- Vollmachtgeber
- Anschrift des Vollmachtgebers
- Bevollmächtigter
- Anschrift des Bevollmächtigten
- Persönliche Identifikationsnummer (CNP) des Vollmachtgebers
- Datum der Vollmachtserteilung
- Erteilte Befugnisse
- Über den Widerruf benachrichtigte Personen und Stellen
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Häufige Fragen
- Kann eine rumänische Vollmacht jederzeit widerrufen werden?
- Ja. Der Vollmachtgeber kann den Auftrag jederzeit widerrufen, ausdrücklich oder stillschweigend, selbst wenn er für unwiderruflich erklärt wurde (Art. 2031 des rumänischen Zivilgesetzbuchs). Er schuldet dem Bevollmächtigten dennoch, was diesem zusteht, und muss den Schaden aus einem ungerechtfertigten oder unzeitigen Widerruf ersetzen; wurde der Auftrag für unwiderruflich erklärt, gilt der Widerruf als ungerechtfertigt, sofern er nicht auf einem Verschulden des Bevollmächtigten, einem Zufall oder höherer Gewalt beruht (Art. 2032).
- Ab wann wird der Widerruf einer rumänischen Vollmacht wirksam?
- Für den Bevollmächtigten ab dem Tag, an dem er ihm zugeht. Dritten muss er auf geeignete Weise mitgeteilt werden; andernfalls kann er ihnen nicht entgegengehalten werden, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass sie ihn beim Abschluss des Geschäfts kannten oder hätten kennen können (Art. 1306 des rumänischen Zivilgesetzbuchs). Deshalb wird der Widerruf auch an die Banken, Behörden und Personen geschickt, mit denen der Bevollmächtigte zu tun hat.
- Wie wird eine notarielle Vollmacht in Rumänien widerrufen?
- Der Widerruf bindet den Bevollmächtigten in jeder Form, doch Dritte prüfen notarielle Vollmachten im nationalen notariellen Register der Vollmachten und Widerrufe. Bei einer notariellen Vollmacht wird der Widerruf daher in der Praxis auch vor einem Notar erklärt, der ihn in das Register einträgt, während dieses Schreiben den Bevollmächtigten informiert.
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