Verbindliches vertrauliches Angebot bis 2.000 Euro (Spanien)
1,38 €Kostenlos online ausfüllen – Sie zahlen nur für den Download
11 Fragen · etwa 5 Min.
Dieses Dokument ist auf Spanisch
Das PDF, das Sie herunterladen, ist auf Spanisch – in dieser Sprache muss es eingereicht werden, daher wird es nicht übersetzt. Alles auf dieser Seite soll Ihnen erklären, was darin steht.
Formular ausfüllen
Ihre Antworten bleiben 7 Tage auf diesem Gerät gespeichert oder bis Sie sie löschen.
- Sofortiger Download nach der Zahlung
- Ersatzlink per E-Mail
- Kein Konto nötig
Für Privatpersonen, Selbstständige oder Unternehmen mit einem Streit bis 2.000 Euro in Spanien, die ihn ohne Prozess beenden wollen: das spanische verbindliche vertrauliche Angebot nach Art. 17 des Organgesetzes 1/2025 mit Streitgegenstand, Betrag und Bedingungen sowie einer Annahmeerklärung am Ende. Nimmt die Gegenseite ausdrücklich an, ist der Anbietende gebunden; lehnt sie ab oder schweigt einen Monat, ist die Voraussetzung vor Gericht erfüllt. Versand per Burofax. Auf Spanisch.
- Für die Verwendung in Spanien
- Zuletzt aktualisiert: 20. Oktober 2026
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Sie haben in Spanien einen kleinen Geldstreit und wollen einen Vergleich anbieten, bevor es vor Gericht geht.
- Sie würden einen geringeren Betrag akzeptieren, um die Sache abzuschließen, und wollen das verbindlich anbieten.
- Sie wollen zeigen, dass vor der Klage ein Einigungsversuch unternommen wurde.
- Sie brauchen ein vertrauliches Vergleichsangebot, das die Gegenseite einfach unterschreiben kann.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Person oder Unternehmen, das das Angebot macht
- DNI oder NIE der anbietenden Person (spanische Identifikationsnummer) oder NIF des Unternehmens
- Anschrift der anbietenden Person
- Empfänger des Angebots
- Postanschrift des Angebotsempfängers (Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort)
- Ort
- Datum
- Der Streit: was gefordert wird, seit wann und warum
- Der angebotene Betrag in Worten auf Spanisch (z. B. „mil euros“)
- Angebotener Betrag (Euro, bis 2.000)
- Wie und wann das Angebot bezahlt oder erfüllt wird
Häufige Fragen
- Warum gilt dieses verbindliche Angebot nur bis 2.000 Euro?
- Weil das spanische Organgesetz 1/2025 bei einem Streitwert über 2.000 Euro verlangt, dass die Parteien dieses Weges anwaltlich unterstützt werden (Art. 6.2). Es zählt der Streitwert, nicht der Betrag, den Sie anbieten. Bis zu diesem Betrag kann jede Privatperson, jeder Selbstständige und jedes Unternehmen das Angebot selbst abgeben. Übersteigt Ihr Streit 2.000 Euro, verwenden Sie dieses Dokument nicht: Wenden Sie sich an eine Fachperson oder nutzen Sie die direkte Verhandlung mit der passenden Zahlungsaufforderung.
- Was geschieht, wenn die Gegenseite auf das verbindliche Angebot nicht antwortet?
- Nimmt sie es nicht binnen eines Monats nach Zugang ausdrücklich an, gilt das Angebot als abgelehnt, und die Voraussetzung, vor Gericht einen geeigneten Weg der Streitbeilegung versucht zu haben, ist erfüllt (Art. 17 des spanischen Organgesetzes 1/2025). Es genügt, Versand und Zugang zu beweisen, ohne den Inhalt offenzulegen: Deshalb empfiehlt sich ein Burofax mit beglaubigtem Inhalt und Rückschein.
- Was geschieht, wenn die Gegenseite das Angebot annimmt?
- Der Anbietende ist verpflichtet, es zu den angebotenen Bedingungen zu erfüllen, und die Annahme ist unwiderruflich: Die Gegenseite kann nicht mehr zurück. Die Annahme muss ausdrücklich sein und auf einem Weg versandt werden, der Zugang und Inhalt belegt; das Dokument enthält am Ende die Annahmeerklärung zum Unterschreiben und Zurücksenden. Wird das Angebot danach nicht erfüllt, kann Erfüllung verlangt werden.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
Ähnliche Dokumente
- Verwaltungsrechtsbehelf (alzada oder reposición) gegen einen Akt (Spanien)
Den Rechtsbehelf können Sie kostenlos über das elektronische Portal der Behörde einlegen, mit deren eigenem Formular; DocMuse brauchen Sie dafür nicht. Dieses spanische Dokument in spanischer Sprache dient der Anfechtung eines Akts eines spanischen Ministeriums, einer Region oder einer Gemeinde: recurso de alzada bei der übergeordneten Stelle, wenn der Akt den Verwaltungsweg nicht abschließt, oder recurso de reposición bei derselben Stelle, wenn er ihn abschließt. Die Zustellung nennt Rechtsbehelf, Stelle und Frist: ein Monat bei ausdrücklichem Akt. Es folgt Art. 115 des spanischen Gesetzes 39/2015; die Gründe schreiben Sie. Nicht für Steuern oder Verkehrsbußgelder.
- Beschwerde beim Transparenzrat wegen verweigerter Information (Spanien)
Das geht kostenlos über das elektronische Portal des spanischen Rats für Transparenz und gute Regierungsführung, mit dessen eigenem Formular, oder bei der Transparenzstelle Ihrer Region; DocMuse brauchen Sie dafür nicht. Dieses spanische Dokument in spanischer Sprache ist für alle, die lieber über eine Registerstelle einreichen: Es wendet sich gegen die ganze oder teilweise Ablehnung eines Informationsantrags oder gegen ausbleibende Antwort, mit eigener Begründung, binnen des Monats nach Art. 24.2 des spanischen Gesetzes 19/2013. Der Rat hat drei Monate für die Entscheidung.
- Antrag auf Zugang zu öffentlichen Informationen (Spanien)
Das geht kostenlos über das Transparenzportal der spanischen Staatsverwaltung und über das elektronische Portal jeder Behörde, mit deren eigenem Formular; DocMuse brauchen Sie dafür nicht. Dieses spanische Dokument in spanischer Sprache ist für alle, die lieber über eine Registerstelle einreichen: Es verlangt von einem Ministerium, einer Region, einer Gemeinde oder einer anderen öffentlichen Stelle Informationen, die sie hat, nach dem spanischen Transparenzgesetz 19/2013 oder dem Gesetz der Region, ohne Begründung. Die Behörde hat einen Monat für die Entscheidung.
- Persönliches Einladungsschreiben mit Unterkunftszusage (Spanien)
Das amtliche Einladungsschreiben (carta de invitación) beantragt der Gastgeber persönlich bei der Polizeidienststelle seines Wohnorts, gegen die Gebühr auf Formular 790, Code 012 (spanische Verordnung PRE/1283/2007); DocMuse verkauft es nicht. Dieses spanische Dokument in spanischer Sprache begleitet es nur: der persönliche Brief des Gastgebers an die spanische Botschaft oder das spanische Konsulat, mit Beziehung, Zweck und Daten des Besuchs, Unterkunft und übernommenen Kosten. Es ersetzt das amtliche Schreiben nicht. Unterschreiben und dem Gast schicken, der es mit dem Visumantrag einreicht.
- Allgemeiner Antrag an eine Behörde (Spanien)
Das geht kostenlos über das elektronische Portal und an den Schaltern jeder spanischen Behörde, mit deren eigenem allgemeinen Antragsformular (instancia general); DocMuse brauchen Sie dafür nicht. Dieses spanische Dokument in spanischer Sprache ist ein Antrag mit dem Inhalt, den Art. 66 des spanischen Gesetzes 39/2015 verlangt – Angaben, Zustellungsweg, Sachverhalt, Antrag, Ort, Datum, Unterschrift und angeschriebene Stelle –, für jedes Anliegen bei einem Ministerium, einer Region oder einer Gemeinde ohne eigenes Formular. Es wird über eine Registerstelle oder bei der Post als Behördenpost eingereicht.
- Schriftliche Beschwerde bei einer Behörde (Spanien)
Das geht kostenlos über das elektronische Portal oder an den Schaltern der Behörde, mit deren eigenem Formular für Beschwerden und Anregungen; DocMuse brauchen Sie dafür nicht. Dieses spanische Dokument in spanischer Sprache ist die Beschwerde über die Arbeit eines öffentlichen Dienstes – Wartezeiten, Behandlung, fehlende Antwort, Fehler – an die Behörde selbst: Es schildert den Sachverhalt mit Daten und Dienststelle und bittet um Mitteilung, was geschieht. In der spanischen Staatsverwaltung antwortet die Stelle binnen zwanzig Arbeitstagen. Einreichung über eine Registerstelle oder bei der Post.