Gründungsprotokoll und Satzung eines Vereins (Spanien)
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Für drei oder mehr Personen, die in Spanien einen gemeinnützigen Verein gründen (Kultur, Freizeit, Nachbarschaft, Eltern …): ein spanisches Gründungsprotokoll mit den Gründungspersonen, ihrem Gründungswillen und dem ersten Vorstand sowie eine vollständige Satzung mit dem Inhalt nach Art. 7 des spanischen Organgesetzes 1/2002 über das Vereinigungsrecht. Alle Gründungspersonen unterschreiben; eingereicht wird beim nationalen Vereinsregister oder beim Register der autonomen Gemeinschaft. Auf Spanisch.
- Für die Verwendung in Spanien
- Zuletzt aktualisiert: 20. Oktober 2026
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Sie wollen mit Freunden in Spanien einen Kulturverein gründen.
- Die Nachbarn in Ihrem Viertel wollen sich als Verein zusammenschließen, um mit dem Rathaus zu sprechen.
- Sie wollen mit anderen Musikbegeisterten einen Verein gründen, und das Register verlangt Gründungsprotokoll und Satzung.
- Sie brauchen eine Satzung für einen gemeinnützigen Verein, die das Regionalregister annimmt.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Name des Vereins
- Ort
- Datum
- Erste Gründungsperson
- DNI oder NIE der ersten Gründungsperson (spanische Identifikationsnummer)
- Staatsangehörigkeit der ersten Gründungsperson
- Anschrift der ersten Gründungsperson
- Zweite Gründungsperson
- DNI oder NIE der zweiten Gründungsperson (spanische Identifikationsnummer)
- Staatsangehörigkeit der zweiten Gründungsperson
- Anschrift der zweiten Gründungsperson
- Dritte Gründungsperson
- DNI oder NIE der dritten Gründungsperson (spanische Identifikationsnummer)
- Staatsangehörigkeit der dritten Gründungsperson
- Anschrift der dritten Gründungsperson
- Vierte Gründungsperson (falls vorhanden)
- DNI oder NIE der vierten Gründungsperson (spanische Identifikationsnummer)
- Staatsangehörigkeit der vierten Gründungsperson
- Anschrift der vierten Gründungsperson
- Fünfte Gründungsperson (falls vorhanden)
- DNI oder NIE der fünften Gründungsperson (spanische Identifikationsnummer)
- Staatsangehörigkeit der fünften Gründungsperson
- Anschrift der fünften Gründungsperson
- Vorsitz des Vereinsvorstands
- Schriftführung des Vereinsvorstands
- Kassenführung des Vereinsvorstands
- Sitz des Vereins (Anschrift in Spanien)
- Hauptsächliches Tätigkeitsgebiet (eine autonome Gemeinschaft oder ganz Spanien)
- Zwecke des Vereins
- Tätigkeiten des Vereins
- Amtszeit des Vorstands (Jahre)
- Anfangsvermögen des Vereins (in Euro, auch null)
- Ende des Geschäftsjahres des Vereins (Tag und Monat)
Häufige Fragen
- Wo wird ein neuer Verein in Spanien eingetragen?
- Im nationalen Vereinsregister des spanischen Innenministeriums, wenn er landesweit oder nicht hauptsächlich in einer autonomen Gemeinschaft tätig ist; sonst im Vereinsregister seiner autonomen Gemeinschaft. Der Verein hat Rechtspersönlichkeit ab Unterzeichnung des Gründungsprotokolls, doch bis zur Eintragung haften die Gründungspersonen persönlich und gesamtschuldnerisch für seine Verbindlichkeiten gegenüber Dritten (Art. 10.4 des Organgesetzes 1/2002).
- Gibt es in Spanien kostenlose Muster für Gründungsprotokoll und Vereinssatzung?
- Ja. Das spanische Innenministerium und mehrere regionale Register, etwa der katalanischen Regierung und der baskischen Regierung, veröffentlichen kostenlose Muster für Gründungsprotokoll und Satzung. Dieses Dokument ist ein vollständiger eigener Text, den Sie mit den Angaben Ihres Vereins ausfüllen; es ersetzt nicht den Eintragungsantrag, den jedes Register verlangt.
- Taugt diese Satzung in Katalonien, Andalusien oder einer anderen Region mit eigenem Vereinsgesetz?
- Sie enthält, was das spanische Organgesetz 1/2002 in ganz Spanien verlangt. Mehrere Regionen haben zudem ein eigenes Vereinsgesetz, etwa Katalonien (Buch drei seines Zivilgesetzbuchs) und Andalusien (Gesetz 4/2006), und ihr Register prüft die Satzung daran. Ein Sportverein unterliegt zudem dem Sportgesetz seiner Region und wird in deren Register der Sportvereinigungen eingetragen, das eigene Anforderungen stellt: Prüfen Sie diese, bevor Sie diese Satzung verwenden. Der Text ist auf Kastilisch, gültig in ganz Spanien; die Register Kataloniens, Valencias, der Balearen, Galiciens, des Baskenlands und Navarras müssen auch ihre kooffizielle Sprache annehmen.
- Wie viele Personen braucht man, um in Spanien einen Verein zu gründen?
- Mindestens drei natürliche oder juristische Personen (Art. 5 des spanischen Organgesetzes 1/2002); das Dokument hat Platz für fünf. Alle unterschreiben Gründungsprotokoll und Satzung, und das Protokoll bestellt den ersten Vorstand mit Vorsitz, Schriftführung und Kassenführung. Elternvereine und Schülervereine an Schulen haben eigene Regeln zur Mindestzahl der Gründungspersonen.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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