Allgemeiner Antrag an eine Behörde (Spanien)

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Das geht kostenlos über das elektronische Portal und an den Schaltern jeder spanischen Behörde, mit deren eigenem allgemeinen Antragsformular (instancia general); DocMuse brauchen Sie dafür nicht. Dieses spanische Dokument in spanischer Sprache ist ein Antrag mit dem Inhalt, den Art. 66 des spanischen Gesetzes 39/2015 verlangt – Angaben, Zustellungsweg, Sachverhalt, Antrag, Ort, Datum, Unterschrift und angeschriebene Stelle –, für jedes Anliegen bei einem Ministerium, einer Region oder einer Gemeinde ohne eigenes Formular. Es wird über eine Registerstelle oder bei der Post als Behördenpost eingereicht.

  • Für die Verwendung in Spanien
  • Zuletzt aktualisiert: 20. Oktober 2026
Recht
Spanien
Español
Antrag
Ausdrucken und unterschreiben
1 Seite

Veröffentlicht vonDocMuse

Wann Sie dieses Dokument brauchen

  • Sie müssen bei einer Gemeinde oder einem Ministerium in Spanien etwas beantragen, und für Ihren Fall gibt es kein eigenes Formular.
  • Sie nutzen das Online-Portal nicht und möchten Ihren Antrag auf Papier bei einer Registerstelle einreichen.
  • Sie möchten einer Behörde Ihr Anliegen geordnet darlegen und Unterlagen beifügen.
  • Sie suchen einen allgemeinen Antrag an eine spanische Behörde.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Antragsteller
  • DNI oder NIE des Antragstellers (spanische Identifikationsnummer)
  • Anschrift des Antragstellers
  • Gewünschte Art der Zustellung
  • E-Mail
  • Telefon
  • Sachverhalt, auf dem der Antrag beruht
  • Was Sie bei der Behörde beantragen
  • Ort
  • Datum
  • Behörde, an die Sie schreiben (wie sie ihren Namen angibt)
  • Kennziffer der Behörde im staatlichen Verzeichnis (falls bekannt)

Häufige Fragen

Was muss ein Antrag an eine spanische Behörde enthalten?
Art. 66.1 des spanischen Gesetzes 39/2015 verlangt Vor- und Nachnamen der antragstellenden Person und gegebenenfalls des Vertreters, den Zustellungsweg oder -ort, Sachverhalt, Gründe und Antrag, Ort und Datum, Unterschrift sowie die angeschriebene Stelle mit ihrem Kennzeichen, wenn Sie es kennen. Fehlt etwas, fordert die Behörde Sie auf, binnen zehn Tagen zu ergänzen; sonst gilt der Antrag als zurückgenommen.
Wie lange hat eine spanische Behörde Zeit, über einen Antrag zu entscheiden?
So lange, wie die Vorschriften des jeweiligen Verfahrens vorsehen; ohne Frist dort drei Monate ab Eingang bei der Registerstelle der zuständigen Behörde (Art. 21.3 des spanischen Gesetzes 39/2015). Entscheidet sie nicht rechtzeitig, hat ihr Schweigen die Wirkung, die das Gesetz für dieses Verfahren vorsieht. Bewahren Sie immer die Eingangsbestätigung mit dem Datum auf.
Wo lässt sich ein allgemeiner Antrag in Spanien auf Papier einreichen?
Bei der Registerstelle der Behörde selbst oder jeder anderen Verwaltung oder bei der Post als Behördenpost im offenen Umschlag, damit die erste Seite gestempelt wird (Art. 16.4 des spanischen Gesetzes 39/2015); auch bei einem spanischen Konsulat. Ein Unternehmen, ein Verein oder ein Kammerangehöriger, der als solcher handelt, muss elektronisch einreichen (Art. 14.2). Geht der Antrag an eine regionale oder örtliche Stelle in einer Region mit weiterer Amtssprache, muss sie ihn auch in dieser Sprache annehmen.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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