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- Persönliches Einladungsschreiben mit Unterkunftszusage (Spanien)Das amtliche Einladungsschreiben (carta de invitación) beantragt der Gastgeber persönlich bei der Polizeidienststelle seines Wohnorts, gegen die Gebühr auf Formular 790, Code 012 (spanische Verordnung PRE/1283/2007); DocMuse verkauft es nicht. Dieses spanische Dokument in spanischer Sprache begleitet es nur: der persönliche Brief des Gastgebers an die spanische Botschaft oder das spanische Konsulat, mit Beziehung, Zweck und Daten des Besuchs, Unterkunft und übernommenen Kosten. Es ersetzt das amtliche Schreiben nicht. Unterschreiben und dem Gast schicken, der es mit dem Visumantrag einreicht.
- Eigenerklärung über Haushalt und Unterhaltsabhängigkeit (Spanien)Veröffentlicht die Stelle ein eigenes kostenloses Muster, verwenden Sie dieses; DocMuse brauchen Sie nicht. Die Bescheinigung aus dem padrón mit allen Personen unter der Anschrift stellt die Gemeinde aus. Dieses spanische Dokument in spanischer Sprache ist für alle, die einer spanischen Behörde, Schule oder sozialen Stelle erklären müssen, mit wem sie zusammenleben und gegebenenfalls wer finanziell von ihnen abhängt: Es nennt die Personen, das Datum des Zusammenlebens und die Verpflichtung nach Art. 69 des spanischen Gesetzes 39/2015. Abgabe mit dem Antrag.
- Allgemeine verantwortliche Erklärung gegenüber Behörden (Spanien)Für alle, die gegenüber einer Gemeinde, einer Autonomen Gemeinschaft oder einer staatlichen Stelle erklären müssen, dass sie die Voraussetzungen eines Verfahrens erfüllen und die Nachweise besitzen. Viele spanische Verwaltungen veröffentlichen ein eigenes Muster, kostenlos im Online-Portal: Gibt es eines, verwenden Sie es. Diese Vorlage folgt Art. 69 des spanischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (Ley 39/2015). Eingereicht wird online, bei einer Registerstelle oder bei Correos; Unternehmen nur elektronisch. Gegenüber einer Stelle mit kooffizieller Sprache kann auch diese verwendet werden. Auf Spanisch.
- Eigenhändiges Testament nach katalanischem Recht: Vorlage zum Abschreiben (Spanien)Der übliche Weg zum Testament ist in Katalonien wie im übrigen Spanien das offene Testament vor dem Notar. Diese Vorlage ist für Personen mit katalanischer zivilrechtlicher Zugehörigkeit (vecindad civil), die ihr Testament lieber von Hand schreiben: Ein Ausdruck oder eine maschinengeschriebene Fassung ist kein Testament. Nach dem katalanischen Zivilgesetzbuch wird es vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben, mit Ort und Datum (Art. 421-17), und es verfällt, wenn es nicht binnen vier Jahren nach dem Tod einem Notar vorgelegt wird. Enthalten sind Hinweise und ein Mustertext. Auf Spanisch.
- Eigenhändiges Testament: Vorlage zum Abschreiben (Spanien)Der übliche Weg zum Testament ist in Spanien das offene Testament vor dem Notar. Für alle, die es lieber selbst von Hand schreiben, ist dies eine Vorlage zum Abschreiben: Ein Ausdruck oder eine maschinengeschriebene Fassung ist kein Testament. Das eigenhändige Testament muss vollständig von Hand geschrieben, unterschrieben und mit Jahr, Monat und Tag datiert sein, von einer volljährigen Person (Art. 688 des spanischen Zivilgesetzbuchs). Enthalten sind Hinweise und ein Mustertext. In den Gemeinschaften mit eigenem Zivilrecht gelten deren Regeln nach der zivilrechtlichen Zugehörigkeit (vecindad civil); Katalonien hat eine eigene Vorlage. Auf Spanisch.
- Gründungsprotokoll und Satzung eines Vereins (Spanien)Für drei oder mehr Personen, die in Spanien einen gemeinnützigen Verein gründen (Kultur, Freizeit, Nachbarschaft, Eltern …): ein spanisches Gründungsprotokoll mit den Gründungspersonen, ihrem Gründungswillen und dem ersten Vorstand sowie eine vollständige Satzung mit dem Inhalt nach Art. 7 des spanischen Organgesetzes 1/2002 über das Vereinigungsrecht. Alle Gründungspersonen unterschreiben; eingereicht wird beim nationalen Vereinsregister oder beim Register der autonomen Gemeinschaft. Auf Spanisch.
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