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- Schlichtungsantrag im Streit mit der Bank (Österreich)Ihr Antrag an die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft in Wien, wenn die Bank Ihre Beschwerde abgelehnt oder nicht beantwortet hat – bei Überweisungen, Kartenzahlungen, Entgelten, Konto oder anderen Bankgeschäften. Er nennt Bank, Vertrag, Beschwerde und Antwort, schildert den Streit und den verlangten Betrag und enthält die üblichen Erklärungen samt Entbindung vom Bankgeheimnis. Das Verfahren ist für Sie kostenlos, für die Bank freiwillig; die Stelle schlägt eine Lösung vor. Streitigkeiten aus einem Fremdwährungskredit gehören zur Schlichtung für Verbrauchergeschäfte.
- Antrag auf Kontenschutz bei einer Kontopfändung (Österreich)Ihr Antrag an das Exekutionsgericht, wenn Ihr Konto gepfändet wurde und darauf Lohn, Gehalt, Pension oder andere nur beschränkt pfändbare Einkünfte eingehen. Österreich kennt kein besonderes Schutzkonto: Das Bezirksgericht hebt die Pfändung nach § 292i EO auf Ihren Antrag auf, soweit das Guthaben dem unpfändbaren Teil bis zum nächsten Zahlungstermin entspricht, und auf Wunsch schon vorweg für das dringend Benötigte. Mit Geschäftszahl, Bank, IBAN, Einkünften und Zahlungsterminen. Per Post, persönlich oder über JustizOnline – nicht per E-Mail; ohne Formular geht es auch mündlich beim Gericht.
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