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1.Für Spanien
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- Schuldanerkenntnis (Spanien)Für alle, die in Spanien einer Privatperson oder einer Firma Geld schulden und das schriftlich anerkennen, oder für den Gläubiger, der dieses Papier unterschrieben haben will. Der Schuldner, mit seiner spanischen Ausweisnummer (DNI oder NIE), erkennt den Betrag in Worten und Ziffern und seinen Grund an und verpflichtet sich, ihn auf einmal per Überweisung bis zu einem Datum zu zahlen. Das Anerkenntnis unterbricht die Verjährung, und die Fünfjahresfrist beginnt neu (Art. 1964 und 1973 des spanischen Zivilgesetzbuchs). Der Schuldner unterschreibt, der Gläubiger erhält das Original. Auf Spanisch.
- Ausgleichsquittung über eine Schuld (Spanien)Für Gläubiger in Spanien, denen eine Schuld bezahlt wurde (ein Darlehen, ein Anerkenntnis, eine Zahlungsvereinbarung), und für Schuldner, die einen Nachweis brauchen. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Gläubiger den Erhalt des Betrags in Worten und Ziffern als vollständige Zahlung oder letzte Rate und dass die Schuld samt Zinsen und Kosten beglichen ist und nichts mehr gefordert wird (Art. 1110 und 1156 des spanischen Zivilgesetzbuchs). Sie kann die zurückgegebenen Unterlagen und die Zusage nennen, Einträge in Schuldnerverzeichnissen löschen zu lassen. Die unterschriebene Quittung erhält der Schuldner. Auf Spanisch.
- Schuldanerkenntnis mit Ratenplan (Spanien)Für alle, die in Spanien Geld schulden und mit dem Gläubiger Ratenzahlung vereinbaren. Der Schuldner erkennt den Betrag in Worten und Ziffern und seinen Grund an; beide Seiten legen Zahl und Höhe der Monatsraten, den ersten Termin und den Zahltag fest und nach wie vielen unbezahlten Raten der Gläubiger den ganzen Rest verlangen kann. Das Anerkenntnis unterbricht die Verjährung (Art. 1973 des spanischen Zivilgesetzbuchs). Es unterschreiben der Schuldner und der Gläubiger, der den Plan annimmt; jeder behält eine Ausfertigung. Auf Spanisch.
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