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1.Für Schottland
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- Schreiben des Vermieters zu Mietrückständen mit den vorgeschriebenen Vorabinformationen (Schottland)Für private Vermieter oder Makler in Schottland, deren Mieter mit der Miete im Rückstand ist. Vor einem Antrag beim Tribunal wegen Mietrückständen muss der Vermieter die „pre-action requirements“ erfüllen: Dieses Schreiben gibt dem Mieter klare Informationen über die Vertragsbedingungen, die Rückstände nach Zeiträumen, seine Rechte im Räumungsverfahren und kostenlose Beratung zu Geld und Schulden, und lädt ihn ein, bis zu einem Datum einen angemessenen Ratenplan zu vereinbaren. Es droht nie mit Schlosswechsel: Nur eine Anordnung des Tribunals kann das Mietverhältnis beenden. Per Einschreiben senden und eine Kopie behalten.
- Kündigung einer „private residential tenancy“ durch den Mieter (Schottland)Für Mieter in Schottland mit einer „private residential tenancy“, die ausziehen möchten. Sie beenden das Mietverhältnis durch eine freiwillig abgegebene schriftliche Kündigung, die den Endtag nennt: mehr als 28 Tage nach Zugang beim Vermieter, sofern der Vermieter nicht schriftlich einer anderen Frist zustimmt. Derzeit muss jeder Mitmieter unterschreiben. Die Kündigung kann um ein früheres Datum bitten, verlangt eine Übergabe und nennt Ihre neue Anschrift. Per Einschreiben mit Rückschein (recorded delivery) oder persönlich zustellen, per E-Mail nur, wenn der Vermieter E-Mail schriftlich zugestimmt hat; per Post gilt sie 48 Stunden nach Absendung als zugegangen.
- Ankündigung des Vermieters zum Betreten der Mietwohnung mit 48 Stunden Frist (Schottland)Für private Vermieter oder Makler in Schottland, die die Wohnung eines Mieters betreten müssen, um sie zu besichtigen, Arbeiten für den „repairing standard“ auszuführen, die Gas- oder Elektroprüfung durchführen zu lassen oder sie zu bewerten. Die Ankündigung nennt Datum, Uhrzeit und Zweck, wer kommt, und lädt den Mieter ein, eine andere Zeit vorzuschlagen. Nach den gesetzlichen Vertragsbedingungen gewährt der Mieter Zutritt nach mindestens 48 Stunden schriftlicher Ankündigung, im Notfall sofort. Persönlich übergeben: per Post oder E-Mail gilt sie erst 48 Stunden nach Absendung als zugegangen.
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