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- Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle EnergieAntrag auf Schlichtung bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. in Berlin, wenn Ihr Strom- oder Gasversorger, Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber Ihre Beschwerde abgelehnt oder nicht binnen vier Wochen beantwortet hat (§§ 111a, 111b EnWG). Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos, das Unternehmen muss teilnehmen. Der Antrag fasst den Streit, die vorherige Beschwerde, die Antwort des Unternehmens und Ihr Ziel zusammen und erklärt, dass kein Gericht befasst ist. Die Schlichtungsstelle bietet selbst ein kostenloses Online- und Papierformular an; dieser Brief ist die formlose Alternative per Post oder E-Mail.
- Schlichtungsantrag bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes, mit Beschwerde an die VerbraucherzentraleDie Universalschlichtungsstelle des Bundes in Kehl bietet ein eigenes, kostenloses Online-Formular an. Dieses Dokument ist Ihr schriftlicher Antrag dazu: Sachverhalt, Anspruch, Streitwert, der vorherige Versuch beim Unternehmer und die nötigen Erklärungen – zum Hochladen, Mailen oder Versenden. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos, gilt für Streitwerte von 10 € bis 50.000 €, wenn keine Branchenschlichtung zuständig ist, und setzt voraus, dass der Unternehmer teilnimmt. Dazu eine kurze Beschwerde an die Verbraucherzentrale Ihres Landes.
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