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1Für Liechtenstein
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- Rücktritt von einem Online-Kauf, auf Englisch (Liechtenstein)Für Konsumentinnen und Konsumenten in Liechtenstein, die online, am Telefon oder ausserhalb der Geschäftsräume gekauft haben und es sich anders überlegen: eine Rücktrittserklärung auf Englisch, die innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung vom Vertrag zurücktritt (Art. 12 FAGG) und die Erstattung binnen 14 Tagen verlangt (Art. 15 FAGG). Das gesetzliche Muster-Rücktrittsformular und das Online-Formular des Unternehmers leisten kostenlos dasselbe. Eingeschrieben senden und den Beleg aufbewahren.
- Rücktritt von einem Online-Kauf (Liechtenstein)Für Konsumentinnen und Konsumenten in Liechtenstein, die Waren oder eine Dienstleistung online, am Telefon oder ausserhalb der Geschäftsräume des Unternehmers gekauft haben und es sich anders überlegen. Mit diesem Schreiben treten Sie innerhalb der Rücktrittsfrist nach Art. 12 des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) — 14 Tage — ohne Begründung vom Vertrag zurück und verlangen die Erstattung binnen 14 Tagen. Das Muster-Rücktrittsformular, das der Unternehmer Ihnen geben muss, oder sein eigenes Online-Formular leisten kostenlos dasselbe. Eingeschrieben senden und den Beleg aufbewahren.
- Kündigung eines Abonnements oder Vertrags, auf Englisch (Liechtenstein)Eine Kündigung auf Englisch für einen laufenden Vertrag mit einem Anbieter in Liechtenstein – Fitnessstudio, Zeitschrift, Streamingdienst, Mitgliedschaft oder anderes Abonnement – auf den nächstmöglichen Termin, mit Bitte um schriftliche Bestätigung und keine weiteren Abbuchungen. Für Verbraucherverträge über wiederkehrende Leistungen gilt Art. 20 Konsumentenschutzgesetz (KSchG); sonst entscheidet der Vertrag, und eine strengere Form als ein unterschriebener Brief kann nicht verlangt werden. Ausdrucken, unterschreiben, eingeschrieben senden.
- Kündigung eines Abonnements oder Vertrags (Liechtenstein)Die Kündigung eines laufenden Vertrags durch die Kundin oder den Kunden: Fitnessstudio, Zeitschrift, Streaming, Mitgliedschaft oder ein anderes Abonnement in Liechtenstein, auf den nächstmöglichen Termin, mit Bitte um schriftliche Bestätigung und ohne weitere Abbuchungen danach. Für Konsumenten gilt bei Verträgen über wiederkehrende Lieferungen Art. 20 KSchG, sonst der Vertrag; eine strengere Form als die Schriftform darf der Anbieter nicht verlangen. Ausdrucken, unterschreiben und eingeschrieben senden.
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