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- Verlangen oder Berichtigung eines Arbeitszeugnisses, auf Englisch (Liechtenstein)Für Arbeitnehmende mit einer Stelle in Liechtenstein, auf Englisch: verlangt vom Arbeitgeber ein Vollzeugnis über Art und Dauer der Anstellung sowie Leistung und Verhalten, ein Zwischenzeugnis oder eine Arbeitsbestätigung nur über Art und Dauer (§ 1173a Art. 36 ABGB), oder die Berichtigung eines Zeugnisses mit bisheriger und gewünschter Formulierung und einer Frist. Sie können es jederzeit verlangen. Gerichte und Behörden nehmen nur die deutsche Fassung an.
- Arbeitszeugnis verlangen oder berichtigen lassen (Liechtenstein)Für Arbeitnehmer mit einer Stelle in Liechtenstein: verlangt ein Arbeitszeugnis über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Leistungen und Verhalten, ein Zwischenzeugnis oder eine Bestätigung, die sich auf Art und Dauer beschränkt (§ 1173a Art. 36 ABGB), oder die Berichtigung eines Zeugnisses, mit dem bisherigen und dem gewünschten Wortlaut und einer Frist. Das Zeugnis können Sie jederzeit verlangen. Eingeschrieben an den Arbeitgeber senden.
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