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- Klage gegen einen Bescheid der Sozialversicherung (Österreich)Die Klage beim Arbeits- und Sozialgericht gegen einen Bescheid von ÖGK, SVS, BVAEB, PVA oder AUVA – etwa über Pflegegeld, eine Kostenerstattung oder Versicherungszeiten: mit klagender und beklagter Partei, Bescheid, Sachverhalt, Beweisen und Klagebegehren. Sie ist binnen vier Wochen ab Zustellung einzubringen, in Pensions- und Pflegegeldsachen binnen drei Monaten (§ 67 Abs 2 ASGG); eine rechtzeitige Klage setzt den Bescheid im Umfang des Begehrens außer Kraft. In erster Instanz ohne Anwalt und ohne Prozesskostenrisiko für Versicherte (§ 77 ASGG). Ausdrucken, unterschreiben und per Post oder über JustizOnline einbringen.
- Beschwerde über eine ärztliche Behandlung (Österreich)Ein Schreiben für fünf Wege nach einer ärztlichen Behandlung, mit der Sie unzufrieden sind: die Beschwerde an die Ordination oder Krankenanstalt; das Ersuchen an die Patientenanwaltschaft des Landes, in dem die Einrichtung liegt, zu prüfen und zu vermitteln; der Antrag an die Schlichtungsstelle der Ärztekammer; der Antrag an den Patientenentschädigungsfonds bei Schäden im Spital; die Mitteilung an den Disziplinaranwalt bei der Österreichischen Ärztekammer. Ein schriftliches Ersuchen an Patientenanwaltschaft oder Schlichtungsstelle hemmt die Verjährung ab Einlangen, höchstens 18 Monate (§ 58a ÄrzteG 1998).
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