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- Letzte Zahlungsaufforderung vor dem Zahlbefehl, auf Englisch (Liechtenstein)Eine letzte Mahnung auf Englisch an einen Schuldner in Liechtenstein, der Englisch liest, bevor Sie beim Fürstlichen Landgericht einen bedingten Zahlbefehl beantragen (§§ 577 ff. ZPO): geschuldeter Betrag, Fälligkeit, Frist, Ihr Konto und Verzugszins – gesetzlich 5 % im Jahr (§ 1000 Abs. 1 ABGB), unter Unternehmen acht Prozentpunkte über dem Referenzzinssatz (Art. 336b ADHGB) oder der vereinbarte Satz. Ohne Inkassogebühr. Das Gericht arbeitet nur auf Deutsch, der Antrag wird daher deutsch gestellt. Ausdrucken, unterschreiben, eingeschrieben senden.
- Letzte Mahnung vor dem Zahlbefehl (Liechtenstein)Die letzte Zahlungsaufforderung an einen Schuldner in Liechtenstein, bevor Sie beim Fürstlichen Landgericht einen bedingten Zahlbefehl beantragen (§§ 577 ff. ZPO): mit offenem Betrag, Fälligkeit, Zahlungsfrist, Konto und Verzugszinsen — den gesetzlichen 5 % pro Jahr (§ 1333 Abs. 1 und § 1000 Abs. 1 ABGB), zwischen Unternehmern acht Prozentpunkte über dem Bezugszinssatz (Art. 336b ADHGB), oder den vereinbarten. Ohne Mahnspesen. Ausdrucken, unterschreiben und eingeschrieben senden; den Beleg aufbewahren.
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