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- Mietquittung (Frankreich)Für Vermieter in Frankreich, die die Zahlung der Miete bestätigen: Zeitraum, Miete ohne Nebenkosten und Nebenkosten getrennt, erhaltener Betrag und Zahlungstag, wie Art. 21 des französischen Gesetzes vom 6. Juli 1989 verlangt. Bei Teilzahlung wird daraus eine Empfangsbestätigung über eine Teilzahlung, keine quittance. Sie ist kostenlos und wird auf Verlangen des Mieters ausgestellt, elektronisch nur mit seiner ausdrücklichen Zustimmung. Auf Französisch, vom Vermieter zu unterschreiben.
- Übergabeprotokoll beim Einzug (Frankreich)Für Vermieter und Mieter in Frankreich am Tag der Schlüsselübergabe, für unmöblierte oder möblierte Wohnungen. Das französische Protokoll folgt dem Inhalt des décret n° 2016-382: Zählerstände, Schlüssel und Ausweise, Zustand von Böden, Wänden, Decken und Ausstattung Raum für Raum und bei möblierter Wohnung Inventar und Zustand der Möbel. Es weist darauf hin, dass der Mieter binnen zehn Tagen Ergänzungen verlangen kann. Gemeinsam vor Ort auszufüllen, von jeder Partei zu unterschreiben, je ein Exemplar.
- Übergabeprotokoll beim Auszug (Frankreich)Für Vermieter und Mieter in Frankreich am Tag des Auszugs und der Schlüsselrückgabe. Das französische Protokoll folgt dem décret n° 2016-382: neue Anschrift des Mieters, Datum des Einzugsprotokolls, Zählerstände, zurückgegebene Schlüssel, Zustand jedes Raums im Vergleich zum Einzug und bei möblierter Wohnung die Möbel. Es trennt gewöhnliche Abnutzung, die der Vermieter trägt, von Schäden und nennt die Frist für die Rückzahlung der Kaution. Von jeder Partei zu unterschreiben, je ein Exemplar.
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