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- Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO, auf Englisch (Liechtenstein)Für alle, die sehen wollen, welche personenbezogenen Daten ein Unternehmen, ein Arbeitgeber, eine Vermieterin oder ein Vermieter, eine Bank oder ein Spital in Liechtenstein über sie hat: ein Ersuchen auf Englisch nach Art. 15 DSGVO, die über den EWR gilt, und dem Datenschutzgesetz (DSG). Es verlangt eine Kopie der Daten und die zugehörigen Angaben, unentgeltlich und innerhalb eines Monats. Jedes klare Ersuchen genügt; dieses Schreiben legt es vollständig dar und gibt Ihnen einen datierten Beleg. Beschwerden gehen an die Datenschutzstelle.
- Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO (Liechtenstein)Für alle, die sehen wollen, welche personenbezogenen Daten ein Unternehmen, ein Arbeitgeber, eine Vermieterin oder ein Vermieter, eine Bank, ein Spital oder eine Behörde in Liechtenstein über sie hat. Das Ersuchen nach Art. 15 DSGVO und dem Datenschutzgesetz (DSG) verlangt eine Kopie der Daten und die Angaben, die das Gesetz dazu vorsieht, unentgeltlich und innerhalb eines Monats. Jedes klare Ersuchen genügt, und viele Stellen haben ein kostenloses Online-Formular oder eine Datenschutz-Adresse; dieses Schreiben legt das Ersuchen vollständig dar, sodass Sie belegen können, was Sie wann verlangt haben.
- Gesuch um Zahlungserleichterung für Steuern (Liechtenstein)Für Steuerpflichtige in Liechtenstein, die eine Steuerrechnung nicht fristgerecht bezahlen können: das Gesuch an die Bezugsbehörde um ratenweise Bezahlung nach Art. 131 SteG, mit Begründung der erheblichen Härte, Anzahlung, Monatsraten und Beginn. Die Vermögens- und Erwerbssteuer bezieht die Gemeindesteuerkasse, die übrigen Steuern die Steuerverwaltung (Art. 126 Abs. 1 SteG). Keine Steuerberatung: Die Vorlage gibt die Form, die Gründe nennen Sie. Vor Ablauf der Zahlungsfrist eingeschrieben senden, mit Belegen.
- Verlangen oder Berichtigung eines Arbeitszeugnisses, auf Englisch (Liechtenstein)Für Arbeitnehmende mit einer Stelle in Liechtenstein, auf Englisch: verlangt vom Arbeitgeber ein Vollzeugnis über Art und Dauer der Anstellung sowie Leistung und Verhalten, ein Zwischenzeugnis oder eine Arbeitsbestätigung nur über Art und Dauer (§ 1173a Art. 36 ABGB), oder die Berichtigung eines Zeugnisses mit bisheriger und gewünschter Formulierung und einer Frist. Sie können es jederzeit verlangen. Gerichte und Behörden nehmen nur die deutsche Fassung an.
- Arbeitszeugnis verlangen oder berichtigen lassen (Liechtenstein)Für Arbeitnehmer mit einer Stelle in Liechtenstein: verlangt ein Arbeitszeugnis über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Leistungen und Verhalten, ein Zwischenzeugnis oder eine Bestätigung, die sich auf Art und Dauer beschränkt (§ 1173a Art. 36 ABGB), oder die Berichtigung eines Zeugnisses, mit dem bisherigen und dem gewünschten Wortlaut und einer Frist. Das Zeugnis können Sie jederzeit verlangen. Eingeschrieben an den Arbeitgeber senden.
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