DocMuse ist ein privater, kostenpflichtiger Dienst der The Muse Technology EOOD (Bulgarien). DocMuse ist weder eine Behörde noch eine Anwaltskanzlei oder ein Treuhänder, steht in keiner Verbindung zur Liechtensteinischen Landesverwaltung oder zu den Gerichten des Fürstentums und erteilt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Vorlagen sind keine amtlichen Formulare.
Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO (Liechtenstein)
Liechtenstein · auf Deutsch
2,00 CHFKostenlos online ausfüllen – Sie zahlen nur für den Download
10 Fragen · etwa 4 Min.
Für die Verwendung in Liechtenstein
Formular ausfüllen
Ihre Antworten bleiben 7 Tage auf diesem Gerät gespeichert oder bis Sie sie löschen.
- Sofortiger Download nach der Zahlung
- Ersatzlink per E-Mail
- Kein Konto nötig
Für alle, die sehen wollen, welche personenbezogenen Daten ein Unternehmen, ein Arbeitgeber, eine Vermieterin oder ein Vermieter, eine Bank, ein Spital oder eine Behörde in Liechtenstein über sie hat. Das Ersuchen nach Art. 15 DSGVO und dem Datenschutzgesetz (DSG) verlangt eine Kopie der Daten und die Angaben, die das Gesetz dazu vorsieht, unentgeltlich und innerhalb eines Monats. Jedes klare Ersuchen genügt, und viele Stellen haben ein kostenloses Online-Formular oder eine Datenschutz-Adresse; dieses Schreiben legt das Ersuchen vollständig dar, sodass Sie belegen können, was Sie wann verlangt haben.
- Für die Verwendung in Liechtenstein
- Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
- Dokument auf Deutsch
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Sie wollen wissen, welche Daten Ihr Arbeitgeber in Liechtenstein über Sie speichert.
- Ihre Bank in Liechtenstein hat einen Kredit abgelehnt, und Sie wollen die verwendeten Daten sehen.
- Ein Unternehmen schickt Ihnen ständig Werbung, und Sie wollen wissen, woher es Ihre Adresse hat.
- Sie wollen Ihre Unterlagen beim Spital schriftlich anfordern und das Ersuchen belegen können.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Absender
- Anschrift des Absenders
- Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
- Postanschrift des Verantwortlichen (aus der Datenschutzerklärung)
- Ort
- Datum
- Kontonummer
- Angeforderte Informationen
- Zeitraum, auf den sich die Daten beziehen
Häufige Fragen
- Brauche ich in Liechtenstein ein bestimmtes Formular, um Auskunft über meine Daten zu verlangen?
- Nein. Jedes klare Ersuchen genügt, per Brief, per E-Mail oder über das Online-Formular der Stelle, und Sie müssen nicht sagen, wozu Sie die Daten wollen. Die Datenschutzstelle veröffentlicht kostenlose Informationen dazu. Ein schriftliches Ersuchen wie dieses gibt Ihnen einen datierten Beleg dafür, was Sie genau verlangt haben; das ist wichtig, wenn die Antwort zu spät kommt oder unvollständig ist.
- Wie lange hat eine Stelle in Liechtenstein Zeit, ein Auskunftsersuchen zu beantworten?
- Einen Monat ab Eingang. Sie kann die Frist um zwei weitere Monate verlängern, wenn das Ersuchen komplex ist oder Sie mehrere gestellt haben, muss Ihnen das aber innerhalb des ersten Monats mit Gründen mitteilen. Die erste Kopie ist unentgeltlich; ein Entgelt ist nur für weitere Kopien oder bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen zulässig. Nach dem Datenschutzgesetz (DSG) dürfen in eng begrenzten Fällen Angaben zurückgehalten werden; die Stelle sollte Ihnen sagen, wenn sie etwas zurückhält.
- Was kann ich in Liechtenstein tun, wenn die Stelle mein Auskunftsersuchen nicht beantwortet?
- Schreiben Sie ihr noch einmal und verweisen Sie auf das Datum Ihres Ersuchens. Antwortet sie weiterhin nicht vollständig, können Sie sich kostenlos mit einer Beschwerde an die Datenschutzstelle wenden (datenschutzstelle.li).
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
Ähnliche Dokumente
- Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO, auf Englisch (Liechtenstein)
Für alle, die sehen wollen, welche personenbezogenen Daten ein Unternehmen, ein Arbeitgeber, eine Vermieterin oder ein Vermieter, eine Bank oder ein Spital in Liechtenstein über sie hat: ein Ersuchen auf Englisch nach Art. 15 DSGVO, die über den EWR gilt, und dem Datenschutzgesetz (DSG). Es verlangt eine Kopie der Daten und die zugehörigen Angaben, unentgeltlich und innerhalb eines Monats. Jedes klare Ersuchen genügt; dieses Schreiben legt es vollständig dar und gibt Ihnen einen datierten Beleg. Beschwerden gehen an die Datenschutzstelle.
- Arbeitszeugnis verlangen oder berichtigen lassen (Liechtenstein)
Für Arbeitnehmer mit einer Stelle in Liechtenstein: verlangt ein Arbeitszeugnis über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Leistungen und Verhalten, ein Zwischenzeugnis oder eine Bestätigung, die sich auf Art und Dauer beschränkt (§ 1173a Art. 36 ABGB), oder die Berichtigung eines Zeugnisses, mit dem bisherigen und dem gewünschten Wortlaut und einer Frist. Das Zeugnis können Sie jederzeit verlangen. Eingeschrieben an den Arbeitgeber senden.
- Gesuch um Zahlungserleichterung für Steuern (Liechtenstein)
Für Steuerpflichtige in Liechtenstein, die eine Steuerrechnung nicht fristgerecht bezahlen können: das Gesuch an die Bezugsbehörde um ratenweise Bezahlung nach Art. 131 SteG, mit Begründung der erheblichen Härte, Anzahlung, Monatsraten und Beginn. Die Vermögens- und Erwerbssteuer bezieht die Gemeindesteuerkasse, die übrigen Steuern die Steuerverwaltung (Art. 126 Abs. 1 SteG). Keine Steuerberatung: Die Vorlage gibt die Form, die Gründe nennen Sie. Vor Ablauf der Zahlungsfrist eingeschrieben senden, mit Belegen.
- Verlangen oder Berichtigung eines Arbeitszeugnisses, auf Englisch (Liechtenstein)
Für Arbeitnehmende mit einer Stelle in Liechtenstein, auf Englisch: verlangt vom Arbeitgeber ein Vollzeugnis über Art und Dauer der Anstellung sowie Leistung und Verhalten, ein Zwischenzeugnis oder eine Arbeitsbestätigung nur über Art und Dauer (§ 1173a Art. 36 ABGB), oder die Berichtigung eines Zeugnisses mit bisheriger und gewünschter Formulierung und einer Frist. Sie können es jederzeit verlangen. Gerichte und Behörden nehmen nur die deutsche Fassung an.
- Chargeback-Antrag: Rückbuchung einer Kartenzahlung (Liechtenstein)
Für alle in Liechtenstein, die mit Debit- oder Kreditkarte bezahlt und nicht erhalten haben, wofür sie bezahlt haben — Ware nie geliefert, mangelhaft oder nicht wie beschrieben, eine Rückerstattung nie bezahlt, eine Zahlung doppelt abgebucht — und sich mit dem Unternehmen nicht einigen konnten. Das Schreiben ersucht den Kartenherausgeber, nach den Regeln des Kartensystems eine Rückbuchung zu veranlassen und schriftlich zu antworten. Viele Kartenherausgeber haben ein kostenloses Online-Formular für Beanstandungen, das dasselbe leistet; wenden Sie sich zuerst an das Unternehmen.
- Ankündigung von Mutterschafts-, Vaterschafts- oder Elternzeit (Liechtenstein)
Für Arbeitnehmer in Liechtenstein, die ein Kind erwarten oder bekommen haben: kündigt dem Arbeitgeber die Mutterschaftszeit von 20 Wochen, die Vaterschaftszeit von zwei Wochen oder die Elternzeit von bis zu vier Monaten an (§ 1173a Art. 34a–34c ABGB), mit Beginn, Ende und der gewünschten Aufteilung, nach Möglichkeit drei Monate im Voraus (Art. 34f). Es verlangt eine schriftliche Bestätigung und, falls der Arbeitgeber aufschieben will, eine Begründung. Eingeschrieben senden oder übergeben.