Auskunftsersuchen nach der DSGVO (Frankreich)
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Um zu erfahren, was ein Unternehmen, eine Behörde oder ein Verein mit Sitz in Frankreich über Sie weiß. Die französische Aufsichtsbehörde CNIL veröffentlicht einen kostenlosen Musterbrief; dieses Schreiben in französischer Sprache stützt sich auf dasselbe Recht und geht weiter: Bestätigung der Verarbeitung, Kopie der Daten, Zwecke, Empfänger, Speicherdauer, Herkunft und automatisierte Entscheidungen (Art. 15 DSGVO), Antwort binnen eines Monats (Art. 12), erste Kopie kostenlos. Es kündigt eine Beschwerde bei der CNIL an, falls keine Antwort kommt. Per Post oder über den in der Datenschutzerklärung genannten Weg.
- Für die Verwendung in Frankreich
- Zuletzt aktualisiert: 13. Oktober 2026
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Sie möchten wissen, welche personenbezogenen Daten ein Unternehmen in Frankreich über Sie speichert.
- Sie bekommen ständig Werbung von einer Firma und möchten wissen, woher sie Ihre Daten hat.
- Eine Bank, ein Arbeitgeber oder eine Behörde führt eine Akte über Sie und Sie möchten eine Kopie.
- Sie möchten eine Auskunftsanfrage nach der DSGVO stellen.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Antragsteller
- Anschrift des Antragstellers
- Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
- Postanschrift des Verantwortlichen (aus der Datenschutzerklärung)
- Ort
- Datum
- Kundennummer oder Benutzername bei der Stelle
Vorschau
Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.
Häufige Fragen
- Gibt es in Frankreich ein kostenloses Muster für das Auskunftsrecht?
- Ja: Die CNIL veröffentlicht auf ihrer Website einen kostenlosen Musterbrief zum Auskunftsrecht, und viele Stellen bieten ein eigenes Formular oder eine E-Mail-Adresse an, die in ihrer Datenschutzerklärung stehen. Eine Form ist nicht vorgeschrieben (Art. 12 DSGVO). Dieses Schreiben führt alle Angaben des Art. 15 und die Antwortfrist auf, was eine spätere Beschwerde bei der CNIL erleichtert.
- Darf die Stelle in Frankreich einen Ausweis verlangen oder die Kopie berechnen?
- Einen Identitätsnachweis darf sie nur bei begründeten Zweifeln an Ihrer Identität verlangen (Art. 12 Abs. 6 DSGVO). Die erste Kopie Ihrer Daten ist kostenlos; für weitere Kopien darf sie ein angemessenes Entgelt verlangen oder einen offenkundig unbegründeten oder exzessiven Antrag mit Begründung ablehnen (Art. 12 Abs. 5). Sie antwortet binnen eines Monats, zwei weitere, wenn sie Sie im ersten Monat darüber informiert.
- Was tun, wenn die Stelle in Frankreich auf das Auskunftsersuchen nicht antwortet?
- Nach einem Monat, oder drei bei Verlängerung, reichen Sie kostenlos online auf der Website der CNIL eine Beschwerde ein, mit einer Kopie Ihres Ersuchens und dem Versandnachweis. Die CNIL prüft eine Beschwerde erst nach einem Antrag an den Verantwortlichen; bewahren Sie daher den Rückschein oder eine Kopie der Nachricht auf. Für Berichtigung oder Löschung sehen Art. 16 und 17 DSGVO eigene Anträge vor.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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