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Auskunftsbegehren nach dem Datenschutzgesetz (Schweiz)

Schweiz · auf Deutsch

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Für Personen in der Schweiz, die von einem Unternehmen, einem Verein oder einer Bundesstelle wissen wollen, welche Daten über sie bearbeitet werden: verlangt Auskunft nach Art. 25 DSG (revidiertes Datenschutzgesetz, in Kraft seit 1. September 2023) — Schweizer Recht, nicht die DSGVO. Die Auskunft ist in der Regel kostenlos und innert 30 Tagen zu erteilen (Art. 18 DSV). Für kantonale und kommunale Behörden gilt das kantonale Datenschutzrecht. Eingeschrieben oder per E-Mail senden.

  • Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
  • Dokument auf Deutsch
Schweiz
Daten und Datenschutz
Deutsch
Antrag
Ausdrucken und unterschreiben
2 Seiten

Veröffentlicht vonDocMuse

Wann Sie dieses Dokument brauchen

  • Sie wollen wissen, welche Daten Ihre Krankenkasse, Ihr Telefonanbieter oder ein Onlineshop in der Schweiz über Sie gespeichert hat.
  • Sie bekommen ständig Werbung und möchten erfahren, woher die Firma Ihre Adresse hat.
  • Ihr Kreditantrag wurde abgelehnt und Sie vermuten, dass eine Auskunftei falsche Angaben über Sie hat.
  • Sie möchten ein Auskunftsbegehren nach dem Datenschutzgesetz stellen.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

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  • Worauf sich Ihr Begehren besonders bezieht (leer für alle Daten)
  • Wie Sie die Auskunft erhalten möchten

Häufige Fragen

Was muss mir ein Unternehmen nach dem Schweizer Datenschutzgesetz mitteilen?
Ob es Daten über Sie bearbeitet und, wenn ja, mindestens: seine Identität und Kontaktdaten, die Daten selbst, den Zweck, die Aufbewahrungsdauer oder deren Kriterien, die Herkunft der Daten, eine automatisierte Einzelentscheidung und ihre Logik sowie die Empfänger, bei einer Bekanntgabe ins Ausland mit dem Staat (Art. 25 Abs. 2 DSG). Gesundheitsdaten können Ihnen mit Ihrer Einwilligung über eine Gesundheitsfachperson Ihrer Wahl mitgeteilt werden (Abs. 3). Auf das Recht können Sie nicht im Voraus verzichten (Abs. 5).
Wie lange hat der Verantwortliche Zeit, und kostet die Auskunft etwas?
Die Auskunft ist innert 30 Tagen seit Eingang des Begehrens zu erteilen; geht das nicht, muss der Verantwortliche Ihnen innert dieser Frist mitteilen, bis wann sie erfolgt (Art. 18 DSV). Sie ist kostenlos (Art. 25 Abs. 6 DSG). Nur bei unverhältnismässigem Aufwand darf eine Kostenbeteiligung von höchstens CHF 300.00 verlangt werden; sie ist Ihnen vorher mitzuteilen, und bestätigen Sie das Begehren nicht innert zehn Tagen, gilt es als kostenlos zurückgezogen; bestätigen Sie es, laufen die 30 Tage erst ab Ende dieser zehn Tage (Art. 19 DSV). Das Begehren ist schriftlich zu stellen, per E-Mail genügt (Art. 16 DSV).
Was kann ich tun, wenn ich keine oder eine unvollständige Auskunft erhalte?
Mahnen Sie mit kurzer Frist. Danach können Sie das Auskunftsrecht vor dem Zivilgericht durchsetzen, im vereinfachten Verfahren (Art. 243 Abs. 2 Bst. d ZPO) und ohne Gerichtskosten, auch im Schlichtungsverfahren (Art. 113 Abs. 2 Bst. g und 114 Bst. g ZPO). Sie können den Fall auch dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) melden, der eine Untersuchung eröffnen kann (Art. 49 DSG). Wer vorsätzlich falsch oder unvollständig Auskunft gibt, wird auf Antrag mit Busse bis CHF 250'000 bestraft (Art. 60 Abs. 1 Bst. a DSG).

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.

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