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Auskunftsbegehren nach dem Datenschutzgesetz, auf Italienisch (Schweiz)

Schweiz · auf Italienisch

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Für Personen, die von einem Unternehmen, einem Verein oder einer Bundesstelle wissen wollen, welche Daten über sie bearbeitet werden, auf Italienisch: verlangt Auskunft nach Art. 25 DSG (revidiertes Datenschutzgesetz, in Kraft seit 1. September 2023) — Schweizer Recht, nicht die DSGVO. Die Auskunft ist in der Regel kostenlos und innert 30 Tagen zu erteilen (Art. 18 DSV). Für kantonale und kommunale Behörden gilt kantonales Recht. Eingeschrieben oder per E-Mail senden.

  • Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
Schweiz
Italiano
Daten und Datenschutz
Antrag
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Veröffentlicht vonDocMuse

Wann Sie dieses Dokument brauchen

  • Sie wollen wissen, welche Personendaten ein Unternehmen in der Schweiz über Sie aufbewahrt.
  • Eine Firma im Tessin schickt Ihnen Werbung und Sie wollen wissen, woher sie Ihre Daten hat.
  • Ihr Kreditantrag wurde abgelehnt und Sie wollen die Daten sehen, auf die sich der Entscheid stützt.
  • Ihr früherer Arbeitgeber bearbeitet noch Daten über Sie und Sie wollen sie einsehen.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

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  • Worauf sich Ihr Begehren besonders bezieht (leer für alle Daten)
  • Wie Sie die Auskunft erhalten möchten (italienisch)

Häufige Fragen

Welche Angaben muss mir ein Unternehmen im Tessin nach dem Datenschutzgesetz machen?
Ob es Daten über Sie bearbeitet und, wenn ja, mindestens: seine Identität und Kontaktdaten, die Daten selbst, den Zweck, die Aufbewahrungsdauer oder deren Kriterien, die Herkunft der Daten, eine automatisierte Einzelentscheidung und ihre Logik sowie die Empfänger, bei einer Bekanntgabe ins Ausland mit dem Staat (Art. 25 Abs. 2 DSG). Gesundheitsdaten können Ihnen mit Ihrer Einwilligung über eine von Ihnen bezeichnete Gesundheitsfachperson mitgeteilt werden (Abs. 3). Niemand kann im Voraus auf das Auskunftsrecht verzichten (Abs. 5).
Innert welcher Frist muss die Auskunft kommen, und kann sie etwas kosten?
Innert 30 Tagen seit Eingang des Begehrens; geht das nicht, muss der Verantwortliche Ihnen innert dieser Frist mitteilen, bis wann sie erfolgt (Art. 18 DSV). Sie ist kostenlos (Art. 25 Abs. 6 DSG). Nur bei unverhältnismässigem Aufwand darf er eine Kostenbeteiligung von höchstens CHF 300.00 verlangen, vorher mitgeteilt; bestätigen Sie nicht innert zehn Tagen, gilt das Begehren als kostenlos zurückgezogen, und die 30 Tage laufen ab Ende dieser zehn (Art. 19 DSV). Das Begehren ist schriftlich zu stellen; E-Mail genügt (Art. 16 DSV).
Welche Wege habe ich, wenn der Verantwortliche mein Auskunftsbegehren übergeht?
Mahnen Sie mit kurzer Frist. Danach können Sie das Auskunftsrecht vor dem Zivilgericht im vereinfachten Verfahren durchsetzen (Art. 243 Abs. 2 Bst. d ZPO), ohne Gerichtskosten, auch im Schlichtungsverfahren (Art. 113 Abs. 2 Bst. g und 114 Bst. g ZPO). Sie können den Fall auch dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) anzeigen, der eine Untersuchung eröffnen kann (Art. 49 DSG). Vorsätzlich falsche oder unvollständige Auskunft wird auf Antrag mit Busse bis CHF 250'000.00 bestraft (Art. 60 Abs. 1 Bst. a DSG).

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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