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Beantworten Sie drei kurze Fragen. Den Namen des Formulars müssen Sie nicht kennen.
1. Für welches Land ist es?
2. Worum geht es?
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- Angebot für eine Dienstleistung (Bulgarien)Das erste Dokument, das ein Kunde sieht, und das letzte, auf das er zurückgreift, wenn über das Versprochene gestritten wird. Das Angebot legt Umfang, Preis und Zeitrahmen fest – und auch, wie lange es gültig ist; ohne diese Angabe werden Monate später alte Preise vorgelegt. Es sagt klar, was im Preis nicht enthalten ist, und beugt so dem häufigsten Zerwürfnis zu Beginn eines Auftrags vor.
- Werkvertrag – zivilrechtlicher Vertrag (Bulgarien)Der Vertrag zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer über eine bestimmte Arbeit – eine Reparatur, eine Übersetzung, ein Design, einen Kurs, alles, was an eine Person statt an ein Unternehmen vergeben wird. Die Schwachstelle der meisten solchen Verträge ist ihre Unbestimmtheit: Ohne genaue Beschreibung der Arbeit, eine Frist und Abnahmekriterien lässt sich nicht beweisen, was vereinbart war. Hier sind alle drei eigene Felder statt Freitext.
- Übertragung von Urheberrechten (Bulgarien)Wer die Erstellung eines Werks bezahlt, erwirbt damit allein noch nicht die Rechte daran. Der Vertrag regelt, welche Rechte übertragen werden, für welches Gebiet, für wie lange, ausschließlich oder nicht und ob der Erwerber sie weitergeben darf. Ohne diese Regelungen bezahlt ein Auftraggeber ein Logo oder einen Text, den er dann nicht frei nutzen kann, und der Urheber verliert die Kontrolle, ohne es gewollt zu haben.
- Dienstleistungsvertrag (Bulgarien)Für laufende Arbeit ohne klares Endprodukt: Beratung, Wartung, Buchhaltung, Schulungen, eine Support-Pauschale. Vom Werkvertrag unterscheidet er sich dadurch, dass eine Tätigkeit geschuldet wird und kein Ergebnis – vereinbart werden hier also Umfang, Häufigkeit und Reaktionszeit, nicht die Abnahme eines fertigen Werks. Vereinbaren Sie auch, was ausdrücklich nicht zum Umfang gehört.
- Geheimhaltungsvereinbarung (Bulgarien)Unterzeichnet vor Verhandlungen, vor der Beauftragung eines Subunternehmers oder bevor interne Informationen zugänglich gemacht werden. Entscheidend ist nicht das Verbot selbst, sondern die drei Punkte darum herum: was genau als vertraulich gilt, welche Ausnahmen anerkannt werden und wie lange die Pflicht nach dem Ende der Zusammenarbeit fortbesteht. Eine Vereinbarung ohne diese drei Punkte ist schwer durchzusetzen.
- Gründungsurkunde einer EOOD – Einpersonen-GmbH (Bulgarien)Das Gründungsdokument der Gesellschaft: Name, Sitz, Unternehmensgegenstand, Kapital, Anteile, Geschäftsführer und Art der Vertretung. Es wird zusammen mit den übrigen Unterlagen beim bulgarischen Handelsregister eingereicht. Das Mindestkapital beträgt einen Euro. Prüfen Sie, bevor Sie irgendetwas ausfüllen, ob der Firmenname im Handelsregister noch frei ist – ist er vergeben, muss das gesamte Paket neu erstellt werden.
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