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- Vorbereitungsbogen für die Vorsorgevollmacht (Österreich)Kein Muster einer Vorsorgevollmacht, sondern die Vorbereitung auf den Termin: Seit dem 2. Erwachsenenschutzgesetz wird eine Vorsorgevollmacht nur persönlich vor einem Notar, einem Rechtsanwalt oder einem Erwachsenenschutzverein errichtet und im ÖZVV registriert (§§ 260 bis 263 ABGB). Der Bogen hält fest, was dort besprochen wird: wen Sie bevollmächtigen wollen, für welche Angelegenheiten, Ihre Wünsche, ob mehrere gemeinsam oder allein handeln und ob Untervollmacht erlaubt sein soll. Er hat keine rechtliche Wirkung – das steht auch auf Seite 1.
- Fremdhändiges Testament mit drei Zeugen (Österreich)Testament für Österreich, das nicht mit der Hand geschrieben werden muss (§ 579 ABGB): Erben und Anteile, Ersatzerben, Vermächtnisse, Widerruf früherer Verfügungen und weitere Anordnungen. Sie unterschreiben in Gegenwart von drei gleichzeitig anwesenden Zeugen und setzen eigenhändig den Zusatz darunter, dass die Urkunde Ihren letzten Willen enthält; jeder Zeuge unterschreibt auf derselben Urkunde mit eigenhändigem Zeugenzusatz. Mit den Zeugenausschlüssen der §§ 587, 588 ABGB. Ein Testament kann nicht elektronisch errichtet werden (§ 4 Abs 2 SVG): ausdrucken, auf ein Blatt, von Hand unterschreiben.
- Vermögensverzeichnis der Ehegatten (Österreich)Verzeichnis, in dem Ehegatten in Österreich festhalten, was jeder in die Ehe eingebracht, geerbt oder von Dritten geschenkt erhalten hat – genau das, was bei einer Scheidung nicht aufgeteilt wird (§ 82 Abs 1 EheG). Mit optionaler Vorwegvereinbarung über das sonstige eheliche Gebrauchsvermögen, die nur Schriftform braucht (§ 97 Abs 1 EheG). Ehewohnung, Ersparnisse und Ehepakte brauchen einen Notariatsakt und sind nicht enthalten. Wegen § 4 Abs 2 Z 1 SVG wird die Urkunde ausgedruckt und von beiden eigenhändig unterschrieben.
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