Dokumentfinder
Finden Sie das Dokument, das Sie brauchen
Beantworten Sie drei kurze Fragen. Den Namen des Formulars müssen Sie nicht kennen.
1. Für welches Land ist es?
2. Worum geht es?
3. Was möchten Sie tun?
5 passende Dokumente
- Mahnung – letzte Zahlungsaufforderung vor der Mahnklage (Österreich)Die letzte Mahnung vor dem Gericht, nach österreichischem Recht: mit offenem Betrag, Fälligkeit, Zahlungsfrist, Konto und Verzugszinsen – 4 % pro Jahr (§ 1000 ABGB) oder zwischen Unternehmern 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz samt € 40 Pauschale (§§ 456, 458 UGB). Sie kündigt die Mahnklage an: Für Geldforderungen bis € 75.000 erlässt das Gericht einen bedingten Zahlungsbefehl (§ 244 ZPO), der ohne Einspruch binnen vier Wochen vollstreckbar wird. Ausdrucken, unterschreiben und eingeschrieben senden – entscheidend ist der Zugang beim Schuldner.
- Lastschrift rückbuchen lassen oder Dauerauftrag löschen – Auftrag an die Bank (Österreich)Ihr Auftrag an die eigene Bank zu einer Lastschrift oder einem Dauerauftrag: eine SEPA-Lastschrift rückbuchen lassen, eine Abbuchung ohne gültigen Einziehungsauftrag reklamieren, eine angekündigte Lastschrift stoppen, künftige Lastschriften eines Zahlungsempfängers untersagen oder einen Dauerauftrag löschen. Eine autorisierte SEPA-Lastschrift holen Sie binnen acht Wochen ohne Begründung zurück (§§ 70, 71 ZaDiG 2018), eine nicht autorisierte binnen 13 Monaten (§ 65 ZaDiG 2018). Mit Zahlungsempfänger, Mandatsreferenz, Betrag und Datum.
- Einziehungsauftrag widerrufen – SEPA-Lastschriftmandat beim Zahlungsempfänger (Österreich)Ihr Schreiben an den Zahlungsempfänger – Fitnessstudio, Versicherung, Verein, Onlinehändler oder Inkassobüro –, mit dem Sie das SEPA-Lastschriftmandat (den Einziehungsauftrag) widerrufen. Es nennt Mandatsreferenz, Creditor-ID und Ihre IBAN, untersagt ab Zugang weitere Abbuchungen und sagt, wie es weitergeht: Sie überweisen selbst, der Vertrag ist beendet, oder Sie zahlen von einem anderen Konto. Der Widerruf beendet weder den Vertrag noch eine offene Schuld. Wird trotzdem abgebucht, ist die Lastschrift nicht autorisiert, und Ihre Bank erstattet sie (§§ 65, 67 ZaDiG 2018).
- Antwort auf ein Inkassoschreiben – Forderung oder Inkassokosten bestreiten (Österreich)Ihre Antwort an ein Inkassobüro, das im Auftrag eines Gläubigers Geld von Ihnen verlangt: Sie bestreiten die Forderung ganz oder zum Teil oder nur die Inkassokosten, nennen Ihre Gründe und verlangen eine Aufstellung von Hauptforderung, Zinsen und jeder Kostenposition. Inkassokosten sind nur zu ersetzen, soweit sie notwendig waren und in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen (§ 1333 Abs 2 ABGB); die Inkasso-Höchstsätze sind Obergrenzen, kein Anspruch. Einen unbestrittenen Betrag zahlen Sie ausdrücklich auf die Hauptforderung.
- Girokonto kündigen – Kontokündigung mit oder ohne Kontowechsel (Österreich)Das Kündigungsschreiben für Ihr Girokonto an die Bank – ob Sie das Konto ganz auflösen oder mit dem Kontowechsel-Service zu einer neuen Bank gehen. Es nennt IBAN, Kontoinhaber und Geburtsdatum, den Termin und das Konto für das Restguthaben, kündigt die Karten zum Konto, den Überziehungsrahmen und das Internetbanking mit und verlangt eine schriftliche Bestätigung. Nach § 51 ZaDiG 2018 kündigen Sie jederzeit, mit höchstens einem Monat Frist, und für ein unbefristetes Konto kostenlos. Den Wechsel nach §§ 14 ff VZKG wählen Sie als Variante.
Sie finden das Dokument nicht, das Sie brauchen?
Die Anfrage ist kostenlos. Sagen Sie uns, welches Formular oder Schreiben Sie brauchen, für welches Land und in welcher Sprache. Wir schreiben die Dokumente, nach denen gefragt wird – mit Ihrer E-Mail-Adresse sagen wir Ihnen Bescheid, sobald Ihres fertig ist.